Hinweis hierzu ... (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Donnerstag, 18.05.2023, 11:35 (vor 14 Tagen) @ JanZ

Die 30 Cent pro Kilometer kann man immer absetzen, egal mit welchem Verkehrsmittel man gependelt ist.

Nach meinem Kenntnisstand gilt aber immer noch das Günstigkeitsprinzip. Entweder wird ausschließlich die Kilometer-Pauschale berücksichtigt oder ausschließlich die tatsächlichen Kosten (z. B. nachweisbarer Zeitkartenpreis).

Maßgebend ist, was für den Steuerzahler günstiger ist. Eine Misch-Lösung ist meines Erachtens aber keinesfalls zulässig.
(Man könnte also nicht seinen Monatskartenpreis ansetzen und für die Streiktage zusätzlich noch die Kilometerpauschale, vielleicht könnte man dann aber für die Streiktage tatsächliche Pkw- oder Taxikosten nachweisen bzw. glaubhaft machen?)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum