Hinweis hierzu ... (Allgemeines Forum)
Die 30 Cent pro Kilometer kann man immer absetzen, egal mit welchem Verkehrsmittel man gependelt ist.
Nach meinem Kenntnisstand gilt aber immer noch das Günstigkeitsprinzip. Entweder wird ausschließlich die Kilometer-Pauschale berücksichtigt oder ausschließlich die tatsächlichen Kosten (z. B. nachweisbarer Zeitkartenpreis).
Maßgebend ist, was für den Steuerzahler günstiger ist. Eine Misch-Lösung ist meines Erachtens aber keinesfalls zulässig.
(Man könnte also nicht seinen Monatskartenpreis ansetzen und für die Streiktage zusätzlich noch die Kilometerpauschale, vielleicht könnte man dann aber für die Streiktage tatsächliche Pkw- oder Taxikosten nachweisen bzw. glaubhaft machen?)
gesamter Thread:
- ? Pendlerpauschale bei Streik -
Tim Nabel,
17.05.2023, 22:59
- Es war einmal ... :-) - Garfield_1905, 18.05.2023, 08:15
- ? Pendlerpauschale bei Streik -
Radar,
18.05.2023, 10:41
- ? Pendlerpauschale bei Streik -
JanZ,
18.05.2023, 10:46
- Hinweis hierzu ... - Bahngenießer, 18.05.2023, 11:35
- ? Pendlerpauschale bei Streik - плацкарт, 18.05.2023, 11:35
- ? Pendlerpauschale bei Streik -
JanZ,
18.05.2023, 10:46
- Fahrgastrechte -
tbsn,
19.05.2023, 19:05
- Fahrgastrechte - bahnfahrerofr., 20.05.2023, 14:10