Kulanz bei durch DB FV verlängerten Umsteigezeiten (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 24.01.2023, 20:36 (vor 549 Tagen) @ KBD_1880

Wenn er in Andernach den früheren RE5 bekommt ist die Zugbindung doch allein schon aufgrund der Kulanzregelung aufgehoben.

Die Kulanzregelung gilt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, nur in dem Fall, dass zwischen zwei Zügen, für die Zugbindung laut Fahrkarte besteht, umzusteigen ist, am Umsteigebahnhof aber ein früherer Zug erreicht wird, der offiziell kein Anschluss ist. Das ist beim Eröffnungsbeitrag nicht der Fall.


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