Vergleichbar? (Allgemeines Forum)

gnampf, Freitag, 16.12.2022, 13:07 (vor 1280 Tagen) @ ktmb

welcher entstandene Schaden? Wenn du von einem Schaden redest, dann wirst du den ja auch beziffern und belegen können. Da können dir Fahrgastrechte dann auch ganz egal sein, klage einfach deinen Schadensersatz ein.
In der Realität ist DIR wohl überhaupt kein Schaden entstanden, sondern maximal deinem Arbeitgeber. Insofern hast du auch keine Schadensersatzansprüche. Auch mit einme psychischen Schaden, z.B. aufgrund der bösen Maskenpflicht, wirst du nicht durchkommen, da du im NV immerhin nur OP-Lappen brauchst, statt FFP2 im Fernverkehr. Davon mal ab das sowas eh kein Richter in Deutschland anerkennen würde, ohne das es spätestens in der nächsten Instanz mit Pauken und Trompeten wieder kassiert würde.


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