Vergleichbar? (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.12.2022, 11:30 (vor 1280 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Der Blaschke, Freitag, 16.12.2022, 11:31

Hey.

Durch den Entfall der bezahlten Verbindung mussten wir auf reinen Nahverkehr wechseln.

Nach meiner Auffassung wäre das gemäß Fahrgastrechten die Fahrtfortsetzung mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort.

Das ist ja des Pudels Kern: ist die Reise im NV dann eine Reise unter "vergleichbaren Beförderungsbestimmungen"? Wenn ich das Recht ODER GAR DIE PFLICHT zur Nutzung eines Fernzuges habe: warum ist dann - auch paralleler - Nahverkehr vergleichbar?

In der Praxis mag das mglw von der Reisezeit abgesehen evtl sogar zutreffen - aber nach der Logik des DB-Preissystems mit den Abstufungen ICE - IC - NV ist es das dann sicher nicht.

Es zeigt sich nur mal wieder, wie halbgar diese ganzen FGR-Regelungen in der Praxis sind. Die Frage ist aber natürlich, ob wir daraus jetzt ein 1000-seitiges Konvolut für jeden erdenklichen Fall machen müssen oder ob wir akzeptieren, dass es im Einzelfall unpräzise ist und der eine mal mehr Glück hat mit Entschädigungen/Erstattungen und der andere weniger ...


Schöne Grüße von jörg


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