Abfertigung? (Allgemeines Forum)

liebe70, Montag, 07.06.2010, 10:30 (vor 5892 Tagen) @ cyberle

wahrscheinlich nach KoRil nicht zulässig...


Guck nach: 408.0332 und 408.0342.

Wir bohren nicht nach.


Da gibts auch nichts zu bohren.

Gruß, Ralf


Was soll in den beiden Absätzen jetzt stehen? Der Punkt "Ausstieg nur an der dafür Bestimmten Seite"?

Guck nach. ;-)

Ich erinnerne nur an die Weisung aus 2005 das ein beidseitiges Freigeben der Türen an "schwedischen Bahnsteigen" nicht zulässig ist.

Der Fernverkehr hat eine eigne Weisung, speziell für Leipzig, Gleis 10a.

Gruß, Ralf


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