Abfertigung? (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Montag, 07.06.2010, 10:19 (vor 5892 Tagen) @ liebe70

wahrscheinlich nach KoRil nicht zulässig...


Guck nach: 408.0332 und 408.0342.

Wir bohren nicht nach.


Da gibts auch nichts zu bohren.

Gruß, Ralf

Was soll in den beiden Absätzen jetzt stehen? Der Punkt "Ausstieg nur an der dafür Bestimmten Seite"?

Ich erinnerne nur an die Weisung aus 2005 das ein beidseitiges Freigeben der Türen an "schwedischen Bahnsteigen" nicht zulässig ist. Die Sbahn München hat hierfür auf der Stammstrecke eine Sondergenehmigung zumal diese ja TAV fährt. Im letzten Jahr wurden beispielsweise alle Dostos mit einer neuen Software bespielt die ein beidseitiges Freigeben komplett verhindert


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