Informationsfreiheitsgesetz (Allgemeines Forum)

sibiminus, Sonntag, 04.12.2022, 08:47 (vor 481 Tagen) @ mrhuss

Man könnte vielleicht noch argumentieren, dass es evtl. ein öffentliches Interesse daran gibt, mehr über die Netzcard zu erfahren, da sie ja auch Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt wird.

Ich denke du bist einer (zugegeben ziemlich fiesen) Verwechslung aufgesessen: Es gibt nicht "die" Netzcard, welche "auch" Abgeordnete erhalten. Jede Zielgruppe hat ihre eigene Ausprägung, Mitarbeiter werden also keine Netzcard Mandatsträger bekommen.

So müssen Mandatsträger, anders als Mitarbeiter, nicht auf die Farbe des Zuges achten. Deren NetzCards tragen das TBNE-Logo und gelten damit bei allen EVU, die den D-Tarif anwenden.

Dazu kommen dann noch die Karten für Aufgabenträger, je nach verkehrsvertraglicher Vorgabe als NetzCard D für ein Teilnetz oder noch kleinteiliger mit der Linienkarte AT.

Ich bin kein Jurist und mir daher alles andere als sicher, ob das IFG hier zur Anwendung kommen kann.

Auch ich bin kein Jurist, aber diese Frage finde ich ehrlich gesagt außerordentlich spannend. Ein anderer Gedanke den ich hatte: Für NV sind die Länder zuständig und das Bundesgesetz IFG kann darauf nicht angewendet werden?

Eigentlich geht's mir auch nur drum, dass es keinen Grund gibt, diese Art Information geheim zu halten. Zwar dürften sich wahrscheinlich außer den Leuten, die die Karte eh schon haben, nur zukünftige Abgeordnete sowie potenzielle Bewerber bei der DB dafür interessieren, aber was solls?

Volle Zustimmung.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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