Informationsfreiheitsgesetz (Allgemeines Forum)

mrhuss, FKON, Samstag, 03.12.2022, 19:36 (vor 501 Tagen) @ sibiminus

Man könnte vielleicht noch argumentieren, dass es evtl. ein öffentliches Interesse daran gibt, mehr über die Netzcard zu erfahren, da sie ja auch Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt wird. Ich bin kein Jurist und mir daher alles andere als sicher, ob das IFG hier zur Anwendung kommen kann. Eigentlich geht's mir auch nur drum, dass es keinen Grund gibt, diese Art Information geheim zu halten. Zwar dürften sich wahrscheinlich außer den Leuten, die die Karte eh schon haben, nur zukünftige Abgeordnete sowie potenzielle Bewerber bei der DB dafür interessieren, aber was solls?


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