Kulanz und Fahrgastrechte zusammen ? geht das (Allgemeines Forum)

mmandl, Samstag, 03.12.2022, 13:20 (vor 511 Tagen) @ arno50

Du musst unterscheiden: Hast du die Fahrkarte bereits gekauft noch bevor der Notfahrplan veröffentlicht wurde, gelten diese Zeiten als planmäßig, sodass du anhand der sich hieraus ergebenden Ankunftszeiten deine Verspätung berechnen kannst.

Hast du die Fahrkarte gekauft als der Notfahrplan schon veröffentlicht war, gelten die sich hieraus ergebenden Zeiten als planmäßig. Nicht ausschließen möchte ich allerdings, dass irgendwo auch noch die ursprünglichen Fahrzeiten veröffentlicht sind, dann kannst du dich natürlich auf diese berufen (vorbehaltlich natürlich, dass auf der Fahrkarte individuell vereinbarte Zeiten genannt wurden).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum