Hätte.... (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Freitag, 02.12.2022, 12:04 (vor 483 Tagen) @ Hansjörg

Denn die Bahn schreibt ja selbst die Nutzung der FGR bleiben von der Kulanz unberührt.

Zumal die Kulanz sich vermutlich eh auf bahninterne Dinge bezieht, die nicht von den FGR abgedeckt sind, wie Aufhebung der Zugbindung und längere Gültigkeit von Fahrkarten. Ich sehe keinen Grund, warum man nicht auch noch FGR geltend machen sollte, insbesondere wenn der Notfahrplan auch nicht eingehalten wird.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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