? Erstattung bei Fahrtabbruch im Reisezentrum (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Donnerstag, 06.10.2022, 13:09 (vor 1249 Tagen) @ JeDi

Meine Frage: Kann ich die Erstattung im Rahmen der FGR (Fahrtabbruch und ggf. Rückfahrt zum Ausgangsort) auch im Reisezentrum geltend machen und dort ausgezahlt bekommen

Ja.

oder geht das ausschließlich über das SC FGR? Falls letzteres: Muss der Originalbeleg zwingend abgegeben werden?

Auch wenn das ja eigentlich nicht mehr gefragt war: Für Erstattungen braucht es immer einen Originalbeleg.


Wurde heute in München Hbf mit der Begründung weggeschickt, grenzüberschreitende Tickets können nur übers SC FGR bearbeitet werden. Ist das so korrekt?


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