Original. (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Sonntag, 02.10.2022, 10:25 (vor 1254 Tagen) @ wachtberghöhle

Auch wenn das ja eigentlich nicht mehr gefragt war: Für Erstattungen braucht es immer einen Originalbeleg.


Meine gelebte Praxis kann dies nicht bestätigen.

Deswegen ist das Geschriebene aber nicht falsch. Sagt dir die gelebte Praxis auch, ob die Abrechnungsprüfer das Personal über diesen Fehler nachbelastet haben, Wochen-Monate später nachdem die Belegprüfung mal durch ist?

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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