Erstattung Normalpreis (Fahrkarten und Angebote)

Sascha Heß, Freitag, 28.05.2010, 00:44 (vor 5690 Tagen) @ Marco25

Hallo Marco,

auf allen Fahrkarten, die voll oder teils mit Gutscheinen bezahlt worden sind, steht der entsprechende Gutscheinanteil mit einem KE-Vermerk auf der Fahrkarte.
Das bedeutet aber nur, daß dieser Teil nicht gegen Bargeld erstattet werden kann, da die Zahlung ja auch mit Gutscheinen erfolgt ist.
Gutscheine werden ja bekanntlich unter anderem deshalb ausgegeben , damit man den Kunden weiterhin behält und bei der Einlösung des Gutscheins nochmal Umsatz machen kann. Also ist es nicht im Interesse eine Unternehmens, diese Gutscheine über den Umweg des Kaufs eines Produktes und dem anschließenden Umtausch zu Geld werden zu lassen.
Eigentlich hätte die Kollegin im Reisezentrum den Auftrag mit Deiner Fahrkarte in Ihr Verkaufsystem importieren können und hätte dort gesehen, wie die Zahlung gelaufen ist und über den Wert der von Dir eingesetzten Gutscheine einen neuen ausstellen müssen.
Aber auch der Weg, den die Kollegin eingeschlagen hat, nämlich das Einsenden an den Kundendialog ist ok. Ich vermute, daß die Bearbeitung der Erstattung beim Kundendialog nach dem 1. Geltungstag der Fahrkarte erfolgt ist und man daher die 15,- € Erstattugnsgebühr einbehalten hat. Wahrscheinllich hat die Kollegin im Reisezentrum vergessen, einen entsprechenden Vermerk auf der Fahrkarte mit dem Datum der Einreichung durch Dich zu machen.
Du solltest Dich nochmal an den Kundendialog wenden und die Sache schildern. Man wird Dir bestimmt die restlichen 15,- € auch per Gutschein erstatten.

Viele Grüße
Sascha


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