Erstattung Normalpreis (Fahrkarten und Angebote)

Steffano, Donnerstag, 27.05.2010, 22:08 (vor 5085 Tagen) @ Marco25

Normalerweise hätte Sie diese Bearbeiten können, aber der KE-Vermerk mach das ganze schwieriger und somit hat die Kollegin richtig gehandelt, denn es gibt zuviele verschiedene Gutscheine, die einen sind nicht erstattungsfähig, die anderen schon (gegen neuen Gutschein), nur beim Automatenkauf ist das schlecht nachvollziehbar. Darum wird diese eingeschickt und die Prüfen anhand der Daten (NTA) welcher Gutschein eingelöst wurde.

Grüße


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