Verstoß gegen § 8 EVO (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Mittwoch, 06.07.2022, 21:58 (vor 1342 Tagen) @ mmandl

Der eCoupon ist aber kein Teil des bezahlten Fahrpreises, sondern ein Rabatt. Meinst du, du buchst einen 50 Euro Flexpreis, nutzt den Coupon, zahlst 35 Euro, stornierst und kriegst 50 Euro raus?


Das ist nicht nur für eCoupons, die die DB nicht ohne Gegenleistung ausgibt, höchst zweifelhaft.

Kleiner Einwand:
Der BahnCard-Service verschickt regelmäßig eCoupons an Teilnehmer des BahnBonus-Programms. Ohne Gegenleistung.


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