Verstoß gegen § 8 EVO (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Mittwoch, 06.07.2022, 21:05 (vor 652 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von mmandl, Mittwoch, 06.07.2022, 21:06

Der eCoupon ist aber kein Teil des bezahlten Fahrpreises, sondern ein Rabatt. Meinst du, du buchst einen 50 Euro Flexpreis, nutzt den Coupon, zahlst 35 Euro, stornierst und kriegst 50 Euro raus?

Das ist nicht nur für eCoupons, die die DB nicht ohne Gegenleistung ausgibt, höchst zweifelhaft. Denn ein Preis einer Leistung ist alles, was man dem anderen Vertragsteil selbst leistet, hier eben der Verlust des Rabattanspruchs. Als Indiz kann man noch anführen, dass auf der Fahrkarte ja auch der volle Fahrpreis ausgewiesen wird und die Umsatzsteuer auch anhand desselben berechnet wird.


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