Verstoß gegen § 8 EVO (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Mittwoch, 06.07.2022, 20:52 (vor 1344 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von mmandl, Mittwoch, 06.07.2022, 20:52

Meinst du vielleicht zufällig den eCoupon ab 49 Euro? Der ist nicht erstattbar.

Davon, dass im Falle einer Erstattung des Fahrpreise nach § 8 EVO ein Teil des Fahrpreises, der keine Bearbeitungsgebühr ist, einbehalten werden kann, lese ich in der Vorschrift nichts. Weder in Bezug auf ermäßigte Fahrpreise und erst Recht nicht in Bezug auf den nicht ermäßigten Fahrpreis. Und dass ein eCoupon Teil des entrichteten Fahrpreises ist, dürfte bei materieller Bewertung jedem einleuchten. Die Beförderungsbedingungen sind daher unwirksam, soweit diese regeln, dass eCoupons nicht erstattet werden.


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