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agw, NRW, Dienstag, 19.04.2022, 07:30 (vor 1518 Tagen) @ JeDi

Das ist doch keine Begründung.


Doch - das ist der Grund dafür, warum das nicht überraschend ist.

Selbst der Gesetzgeber sieht vor, dass Dinge überraschend sein können, obwohl sie im Kleingedruckten stehen.

Gerade die DB sorgt ja immer wieder für Überraschungen im "Neulsnd". Z.B. dass bestimmte "Online-Tickets" ausgedruckt werden müssen/mussten.

Man darf gespannt sein, was sich die DB für digitale "Überraschungen" als nächstes ausdenkt. Z.B. beim Bonus-Programm ab Mitte Juni.
Und nein, dabei ist egal, ob die auch irgendwo im Kleingedruckten steht.

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