Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang, Umweg und weiteres (Allgemeines Forum)

liebe70, Montag, 17.05.2010, 21:36 (vor 5916 Tagen) @ Giovanni

Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!


Das ist leider falsch. In der EVO §9(2) steht eindeutig: "Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges."

Das bedeutet, wenn der Anspruch erloschen ist, kannst Du maximal das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß EVO §12(2) bezahlen. Es steht nirgendwo, daß Du dann im Zug die Fahrkarte zum Normalpreis bekommst. Jeder Anspruch hat eine Verfallsfrist und wenn die abgelaufen bist, hat man - gelinde gesagt - Pech. Die Verfallsfrist kennzeichnet die Zeitspanne nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Rechts nicht mehr statthaft ist.


Da verdrehst du aber eine Kleinigkeit ;)
Wenn die Bahn nicht gewillt ist den Anspruch fristgerecht zu erfüllen, verfällt er auch nicht.

Die Bahn ist doch gewillt?! Was machst Du, wenn Du in der Warteschlange in Reisezentrum stehst, weil Du zu spät von zu Hause losgegangen bist oder der Zubringer-ÖPNV oder das Taxi nicht rechtzeitig am Bahnhof ist? Verschulden der Bahn? Unwahrscheinlich.

Falsch, das ist geltendes Recht. Die AGB der Bahn (also die Beförderungsbedingungen) müssen bei jeder Änderung von staatlicher Seite genehmigt werden. Solange es von dort keinen Einspruch gibt, daß diese AGB falsch sind, werden sie auch so wie vorgesehen angewendet.

Dann nenne bitte die Rechtsgrundlage, die erhöhte Fahrpreise wegen Bahnverschulden der Bahn erlaubt.

Das hatten wir doch schon weiter oben. Wenn Du aus Nicht-Bahnverschulden nicht in der Lage bist, Dir rechtzeitzig einen Fahrschein zu besorgen, dann hast Du mit den Konsequenzen zu leben.

------------------------------------------------------------------------------------------

Zur Information:
2008 wurde ich zum Personalgespräch gebeten, weil ich gewagt hatte, mein Unternehmen - also die DB AG - öffentlich und massiv zu kritisieren, weil die BB Bahn meiner Meinung nach fehlerhaft waren. Der Arbeitgeber hatte durch diverse Spitzel - im Usenet auch als VERONA bekannt, etliche Statements zusammen getragen, die nicht nur von mir waren, aber mir zugeordnet wurden, weil VERONA keine Ahnung hat(te), wie die einzelnen Farben beim Zitieren von Beiträgen dem jeweiligen Poster zuzuordnen sind.
Der Hefter, der mit mit den gabnzen Ausdrucken vorgelegt wurde, war ca. 1 cm dick. Du weißt sicher selbst, wie dick ein Blatt DIN A 4 ist und kannst demzufolge auch in etwa abschätzen, wieviel Material da zusammengetragen worden war. Man hatte das sogar in Farbe ausgedruckt. :-(
Mir wurde gewissermaßen der Kopf abgerissen.

Dafür kassierte ich eine Ermahnung. Das war der erste Teil des Personalgesprächs....

Im zweiten Teil des Gesprächs wurde mir der Kopf wieder aufgesetzt...

Man erkannte, daß beispielsweise beim ersten LIDL-Ticket 2007 der Namenseintrag dahingehend rechtswidrig war, daß der Reisende beispielsweise lediglich vom Zub gebeten werden konnte, seinen BPA zu zeigen, um den Namenseintrag auf dem Ticket mit den Personalien zu vergleichen. Eine Vorzeigepflicht des Reisenden gggü. dem Zub konnte schon deswegen nicht bestehen, weil die DB AG privatrechtlich organisiert und der Zub kein Beamter mehr - also ohne Polizeirechte - ist.

Man einigte sich darauf, daß ich die meiner Meinung nach fehlerhaften Passagen in den BB Bahn zusammentrage und via meinem unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten an die zuständuige Fachabteilung schicke. Das tat ich dann auch.

Im Oktober 2008 kam es dann endlich zum von mir schon verschiedentlich erwähnten Telefonat mit der Fachabteilung der DB AG, die für die BB Bahn zuständig ist. Ich feilschte um jede einzelne Passage, die meiner Meinung nach fehlerhaft war.

Verwirklicht wurde bisher die Konkretisierung, daß die BB Bahn nur innerdeutsch gelten, die bahn.bonus-Prämien nicht mehr nur für die pers. Jahrescard2000 gelten, sondern generell für die pers. Jahrescard. Die unterste Prämienschwelle liegt bei den b.b-Prämien nach wie vor bei 500 Punkten.

Ich habe die Datei (meine Kritik) und die Antwort darauf noch, kannst sie bei Wunsch gern einsehen. ;-)

Zwei Passagenaus den BB Bahn von 2008 will ich hier als Beispiel einfügen (meine Änderungsvorschläge sind rot markiert):
1.Fall:
Fahrkarte Anfangsstrecke
"Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel (oder die gewünschte Produktklasse) nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder (oder BC-Inhaber) von 7,50 € bzw. zum Preis von 10 €, für alleinreisende Kinder (oder BC-Inhaber) von 5,00 € zu lösen."

Anmerkung 1: Die „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gibt es nur an reinen Nv-Automaten. Wenn der Reisende seine Fahrt in einer höheren Produktklasse fortsetzen will, wird er durch das Erheben des Bordzuschlages beim Kauf der Übergangskarte (Produktwechsel) bestraft, obwohl er keine Möglichkeit hatte, eine Fahrkarte nach seinen Wünschen zu erwerben.
Anmerkung 2: BC-Inhaber zahlen, genauso wie alleinreisende Kinder, einen ermäßigten Fahrpreis. Wieso sollen sie dann nicht auch eine ermäßigte „Fahrkarte Anfangsstrecke“ kaufen dürfen?
Anmerkung 3: Was machen die Reisenden, die nicht (mehr) ausreichend Bargeld zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 Euro bzw. 10 Euro haben?

Das Ergebnis: Natürlich wurde es abgelehnt. Die Fahrkarte Anfangsstrecke gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Länder. Ein erwachsener Reisender darf außerdem nur eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen lösen, egal ob er eine BC besitzt oder nicht. Hat er nicht ausreichend Bargeld dabei, um sich eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen zu kaufen, ist er de facto "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" - natürlich mit allen Konsequenzen.

2.Fall:
3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis
"3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von („Sparpreis Zusatz“-,) Übergang- und Umwegfahrkarten."

Anmerkung 1: Es ist nicht geregelt, ob der Reisende im Zug beim Sparpreis Zusatz ebenfalls den Bordpreis zu entrichten hat, wenn eine personalbediente Verkaufsstelle geschlossen ist.
Anmerkung 2: Es ist empfehlenswert, einen Passus einzufügen, der den zur Annahme von Bargeld geeigneten betriebsbereiten Automaten erklärt. Ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat, der „passend zahlen“ anzeigt, ist nur noch eingeschränkt betriebsbereit.

Ergebnis: Wurde auch abgelehnt! Wenn man also eine Fahrkarte hat und einen Übergang in die 1.Klasse bzw. einen Produktwechsel von IC/EC auf ICE machen will oder eine Umwegkarte kaufen will, dann kann man eine Fahrkarte Anfangsstrecke lösen, die mit dem Preis der im Zug zu lösenden Übergangs-, Umwegkarte verrechnet wird. Nur bei einem "Sparpreis Zusatz" ist dieses nicht möglich?
Mittlerweile hat sich das wenigstens beim Übergang in die 1.Klasse geändert. :-)

Das sind nur Fragmente meiner Kritik. Sogar die Bundesbahn war teilweise fortschrittlicher. Wieso? Die Zeitkarten galten bis des dem letzten Geltungstag folgenden Werktages 12 Uhr. War der letzte Geltungstag ein Samstag, galten die Fahrkarten bis Montag 12.00 Uhr; es sei denn der Montag ist gesetzlicher Feiertag. In diesem Fall galten die Karten bis 12.00 Uhr des dem letzten Feiertag folgenden Werktages. Im Idealfall konntest Du also mit der Zeitkarte an den Weinachtsfeiertagen bis einschließlich dem 27.12. 12 Uhr fahren:

Letzter Geltungstag war ein Samstag, und zwar der 23.12. Also galt die Zeitkarte bis zum Mittwoch, dem 27.12. 12 Uhr.

In Tabellenform:

Sa 23.12. (letzter Geltungstag der Zeitkarte)
So 24.12.
Mo 25.12. (theoretisch Werktag, ist aber Feiertag)
Di 26.12. (wie Mo 25.12.)
Mi 27.12. (erster Werktag nach dem letzten Geltungstag der Zeitkarte)

Was damit wurde? Das gleiche Ergebnis wie bei den anderen Vorschlägen. :-(

Meine damalige Kritik an den BB Bahn wurde mittlerweile mehrfach durch andere User bei DSO und auch hier und im Usenet bestätigt.

Ich habe meine Rückschlüsse gezogen...

Gruß, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum