Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Allgemeines Forum)

Giovanni, Montag, 17.05.2010, 19:09 (vor 5917 Tagen) @ liebe70

Produktwechsel & Umweg können nicht am Automaten gebucht werden.
Bei geschlossenem Fahrkartenschalter darf deshalb kein Bordpreis verlangt werden.


Ist bekannt. Aber die Tarifabteilung der DB wünscht es so. Wegen solcher - meines Erachtens - berechtigter Einwände, bin ich vor zwei Jahren in einem längeren Telefonat mit einem Vertreter ebendieser Abteilung eiskalt abgeblitzt. Und da ich das verkaufen muß, was das MT hergibt...

Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!


Das ist leider falsch. In der EVO §9(2) steht eindeutig: "Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges."

Das bedeutet, wenn der Anspruch erloschen ist, kannst Du maximal das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß EVO §12(2) bezahlen. Es steht nirgendwo, daß Du dann im Zug die Fahrkarte zum Normalpreis bekommst. Jeder Anspruch hat eine Verfallsfrist und wenn die abgelaufen bist, hat man - gelinde gesagt - Pech. Die Verfallsfrist kennzeichnet die Zeitspanne nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Rechts nicht mehr statthaft ist.

Da verdrehst du aber eine Kleinigkeit ;)
Wenn die Bahn nicht gewillt ist den Anspruch fristgerecht zu erfüllen, verfällt er auch nicht.


Wenn Du eine Reservierung für einen bestimmten Sitzplatz (Rechtsanspruch) hast und diesen nach den 15 Minuten (Verfallsfrist) aufgesucht und eingenommen hast, dann ist Dein Sitzplatzanspruch (Geltndmachung Deines Rechts) verwirkt. Du kann den Reisenden, der auf Deinem Platz sitzt, mal nett fragen, ob er den Platz freiwillig räumt. Wenn dieser verneint, mußt Du Dir einen anderen Platz suchen.

Auch hier greift die Regelung nur, wenn der Fahrgast dafür verantwortlich ist.
Um ein Beispiel zu nennen:
Wegen Verspätung wird in Frankfurt der IC via Gießen verpasst, der Fahrgast fährt mit dem Berliner ICE nach Kasse-W um den IC wieder zu erreichen. Dann hat er natürlich immer noch Anspruch auf den reservierten Platz.

Trotzdem wird er, (aus Unwissenheit?) gern kassiert.


Falsch, das ist geltendes Recht. Die AGB der Bahn (also die Beförderungsbedingungen) müssen bei jeder Änderung von staatlicher Seite genehmigt werden. Solange es von dort keinen Einspruch gibt, daß diese AGB falsch sind, werden sie auch so wie vorgesehen angewendet.

Gruß, Ralf

Dann nenne bitte die Rechtsgrundlage, die erhöhte Fahrpreise wegen Bahnverschulden der Bahn erlaubt.


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