FGR bei Fahrkarten Super Sparpreis Aktion (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 06.02.2022, 09:59 (vor 1500 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 06.02.2022, 10:03

Wie bzw. wo kann ich diesen Super Sparpreis Aktion eigentlich buchen? Wird mir dieser ggf. im Rahmen der Buchung (nur online?) als weitere Auswahlmöglichkeit angeboten oder gibt es einen separaten "Einstieg"?

Laut den BB besteht keine Einschränkung des Vertriebsweges. Ausgeschlossen ist nur der Verkauf im Zug. Über einen separaten Buchungskanal ist mir nichts bekannt.

... Ich meine: Ja.


Zur Sicherheit: Du bist der Meinung, dass auch im Fahrgastrechtsfall eine Nutzung von Nahverkehrszügen für die Weiterreise (ohne explizite Freigabe) ausgeschlossen bleibt?

Nach den BB erst einmal Ja.

Wäre es so, könnte ich also höchstens, vorausgesetzt das Warten auf den nächsten FV-Zug ist nicht zumutbar, den Nahverkehr als "alternatives Verkehrsmittel" betrachten, dafür eine Fahrkarte kaufen und diese zur Erstattung einreichen.
Ich denke allerdings, dass ich dazu nicht verpflichtet bin. Wäre es schon am Abend und es fährt kein weiterer FV-Zug, der mich zu sinnvoller Zeit an mein Ziel bringen kann, quartiert mich die DB dann lieber in ein Hotel ein?

Was die DB lieber täte, kann ich Dir nicht beantworten. In einem solchen Fall kannst Du vom Beförderer nach Nummern 9.1.5 und 9.1.6 der BB PV ein Angebot zur Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel einfordern.

Zudem könnte bei 60 Minuten zu erwartender Verspätung ... die Beförderung in Zügen der Produktklasse C mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Beförderungsbedingungen nicht vergleichbar seien.

Dem Reisenden die Nutzung einer niedrigeren Produktklasse zu verwehren, wäre eine wirklich sonderbare Auslegung der Regel.

Ja. Ich würde als Fahrgast natürlich nicht so argumentieren und die FGR aus Artikel 16 der EG-VO ab zu erwartender Verspätung von 60 Minuten geltend machen.
Beachte aber diesen Hinweis auf die DB Servicecommunity.

Der Beförderungsvertrag besteht beim Super Sparpreis Aktion ja auch nur mit der DB Fernverkehr AG.

Wenn ich einen normalen Super Sparpreis kaufe, der nur Fernverkehr enthält, gehe ich auch ausschließlich mit DB Fernverkehr einen Beförderungsvertrag ein, oder nicht?

Ja, das machst Du. Allerdings mit dem Unterschied, dass es für Fahrkarten zum "Super Sparpreis" keine Regelung gibt, die die

Nutzung von Zügen der Produktklasse C und Zügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, auch im Parallelverkehr"

ausdrücklich und separat von der Regelung zur Zugbindung, ausschließt, wie es Nummer 3.3 der Bedingungen für das Aktionsangebot "Super Sparpreis Aktion" tut.


Und noch etwas: Wenn bisher teilweise propagiert wurde, man müsse im Zweifel für die ersatzweise Nutzung des Nahverkehrs zuerst eine Fahrkarte kaufen, so geschah dies nicht zuletzt mit Verweis auf den umgekehrten Fall (Ticket der Produktklasse C ist vorhanden). Der entsprechende Passus (9.1.2 ?) scheint jedoch aus den Beförderungsbedingungen gestrichen worden zu sein.

Dazu hat der Benutzer JeDi schon alles geschrieben.


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