FGR bei SSP Aktion, Tarifliche Gleichstellung (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 06.02.2022, 02:32 (vor 1503 Tagen) @ Knochendochen

In dieser Diskussion hat die Bahn bestätigt, dass bei reinen FV-Angeboten im Fahrgastrechtefall erst ein Nahverkehrsticket gelöst werden muss, falls der Nahvekeher genutzt werden soll, was dann übers SC FGR erstattet wird.

Na, schön. Und woher soll das Otto-Normalreisender wissen, der nicht seit Jahren in der Community oder im ICE-Treff mitliest? Er hat aber vielleicht im Internet eine Seite mit Erklärungen gefunden.

Die Begründung ist, dass bei reinen FV-Angeboten der NV nichts von den Einnahmen bekommt. Bei "normalen" (Super-) Sparpreisen ist der Nahvekeher immer an den Einnahmen beteiligt, da für diese Tickets die tarifliche Gleichstellung existiert.

Ein paar Interessierte haben was gelernt. Ansonsten: siehe oben. Im Übrigen gibt es auch Bahnhöfe, an denen man keine tarifliche Gleichstellung nutzen kann, z.B. Göppingen, Göttingen, Plochingen oder Stendal.


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