Ausnahme auch für Schwerbehinderte (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Dienstag, 02.11.2021, 19:22 (vor 1589 Tagen) @ Bremer

Irgendwo las ich in diesen Tagen, dass Schwerbehinderte weiter unter den bisherigen Bedingungen im Zug nachlösen könnten. (Ohne Aufpreis, wenn am Einstiegsbahnhof kein personenbedienter Verkauf?)

Interessant fände ich noch die Frage, ob man als Nicht-Schwerbehinderter weiterhin im Zug nachlösen kann, wenn am Einstiegsbahnhof weder ein personenbedienter Verkauf geöffnet ist noch ein Automat betriebsbereit ist.

Die Frage ist auch, ob die DB überhaupt daran interessiert ist, Wagenklassen-Übergänge und Produktklassen-Übergänge am Automaten oder im Online-Verkauf zu vertreiben. Denn es handelt sich wohl eher um selten gefragte Produkte; dazu besteht immer die Gefahr, dass jemand anstelle einer 1.-Klasse-Fahrkarte einen 1.-Klasse-Übergang kauft oder anstelle einer ICE-Fahrkarte einen Übergang von IC nach ICE erwirbt und dann im Zug aus allen Wolken fällt, wenn er kräftig nachzahlen muss.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum