Mal in die AGB´s gucken :-) (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Samstag, 08.05.2010, 11:10 (vor 5711 Tagen) @ cyberle

Was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren würde: Beim Kauf eines Tickets am Automaten mit Kreditkarte hinterlasse ich keine Unterschrift. In meinen Augen könnte ich diese Buchungen alle zurückholen (was bei KK zwar schwer aber dennoch möglich ist) und nachher sagen die Bahn solle mir einen Beleg nachweisen auf dem ich unterzeichnet habe.

Ist in den AGB´s z. B. von AMEX geregelt. Sowohl die telefonische Verwendung, die Verwendung im Internet, als auch am Automaten sowie einem neuen "Bypass"-Zahlungsverfahren.

Technische Lösung:
Die entsprechenden Buchungsvorgänge werden in einer Transaktionsart "Customer not present" (Internet, telefonisch) oder "Kunde vor Ort" angelegt. Ist auch für die Sicherheitsarchitektur wichtig, damit nicht eine Karte z. B. in der Minute 01 in München und zwei Minuten später z. B. in London verwednet wird.

Hat also alles -Gott sei Dank- seine Ordnung.


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