international-bahn.de mit Zwischenhalt + Aufenthalt möglich! (Fahrkarten und Angebote)

Andi M, Samstag, 23.10.2021, 03:31 (vor 1600 Tagen)

Moin,
das geht so:

Auf bahn.de alle Personen, deren Bahncards usw. korrekt eintragen.

Dann Verbindung für den richtigen Tag suchen, mit Zwischenhalt und eventuell gewünschtem Aufenthalt dort.

Bei der gewünschten Verbindung "Preis ermitteln" anklicken.
Nach der erfolgten Weiterleitung auf international-bahn.de taucht auf wundersame Weise die Verbindung mit Zwischenhalt und Aufenthalt auf, die man auf der Seite selbst nicht eingeben kann. Und sogar ein Preis dafür, den man gleich buchen kann!

Bei Änderungen auf international-bahn.de ist der VIA-Bahnhof zwar wieder weg, aber wenn man auf bahn.de eingeloggt ist, verschwindet die Verbindung dort nicht so schnell und man kann dann noch einmal auf "Preis ermitteln" klicken. Auch sinnvoll, wenn man den Preis für eine andere Verbindung sucht, z. B. wenn Sitzwagen eine andere Zugnummer als Liege- und Schlafwagen haben.

Man bekommt mehrere Fahrkarten, aber sie wurden bei einem Kaufvorgang erworben :-) .
Zu Fahrgastrechten + "durchgehende Reisekette" bei international-bahn.de siehe auch
Kulanzabkommen zwischen vielen europäischen Eisenbahnen
---

Nützlich z. B. für Dresden Berlin - Basel und zurück mit dem Nachtzug Berlin <--> Basel.
Denn nachts um 3.30 Uhr in Mannheim umsteigen will man nicht wirklich.

Auf der Hinfahrt mit gemütlichen 2 Stunden Aufenthalt in Berlin, so sollte der Anschluss sogar klappen, weil es nach dem EC aus Budapest (z. Zt. aus Prag) noch einen weiteren Zug gibt, der direkt in Dresden eingesetzt wird. Außerdem kann man bei Streckensperrung alternativ über Leipzig fahren. Denn was nützen Fahrgastrechte, wenn der Nachtzug weg und damit die Reise versaut ist?

[image]

bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung

michael_seelze, Samstag, 23.10.2021, 11:23 (vor 1600 Tagen) @ Andi M

Man bekommt mehrere Fahrkarten, aber sie wurden bei einem Kaufvorgang erworben :-) .
Zu Fahrgastrechten + "durchgehende Reisekette" bei international-bahn.de siehe auch
Kulanzabkommen zwischen vielen europäischen Eisenbahnen

Kulanz bitte nicht mit Rechten verwechseln.

Fazit: Reiseauskunft immer über bahn.de einholen und aus der Reieauskunft heraus über "Preis ermitteln" zu international-bahn.de wechseln und dort die Fahrkarte erwerben.

Danke für die ausführliche Darstellung.

bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung

Knochendochen, Samstag, 23.10.2021, 13:06 (vor 1600 Tagen) @ michael_seelze

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob mehrere Fahrkarten wirklich immer mehrere Beförderungsbeträge darstellen. In der EU-Fahrgastrechteverordnung steht sowas in der Art, dass auch mehrere Farausweise einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen können, wenn sie in einem Buchungsvorgang erworben werden. Und auch in einem Schlichtungsantrag auf der Website der söp haben die mal in Erwägung gezogen, dass mehrere Fahrkarten einen Beförderungsvertrag darstellen könnten.

bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung

sibiminus, Samstag, 23.10.2021, 14:47 (vor 1600 Tagen) @ Knochendochen

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob mehrere Fahrkarten wirklich immer mehrere Beförderungsbeträge darstellen.

Zumindestens sieht das die Aufsichtsbehörde so. 560669
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Ausnahme davon tariflich geregelt, beispielsweise in Verbundtarifen die Anschlussfahrkarten oder im SCIC-NRT die Fahrkarten Pass Teilstrecke und solcher Kram.

In der EU-Fahrgastrechteverordnung steht sowas in der Art, dass auch mehrere Farausweise einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen können, wenn sie in einem Buchungsvorgang erworben werden.

Ja. Sie können aber eben auch mehrere Beförderungsverträge darstellen.

Und auch in einem Schlichtungsantrag auf der Website der söp haben die mal in Erwägung gezogen, dass mehrere Fahrkarten einen Beförderungsvertrag darstellen könnten.

Könnte aber auch anders sein. Letztendlich müsste entweder die Verordnung in dem Punkt geändert werden oder der Sachverhalt juristisch geklärt werden.

bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung

Barzahlung, Samstag, 23.10.2021, 22:00 (vor 1599 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 23.10.2021, 22:04

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob mehrere Fahrkarten wirklich immer mehrere Beförderungsbeträge darstellen.

Das hat auch niemand behauptet. Mehrere Fahrkarten verkörpern "nur" generell mehrere Beförderungsverträge. Ausnahmen sind in den Beförderungsbedingungen geregelt.

3.5 Mehrere Beförderungsausweise in herkömmlicher Papierform dokumentieren mehrere Beförderungsverträge. Sie dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn die besonderen Beförderungsbedingungen dies vorsehen. Mehrere e-Beförderungsausweise dokumentieren mehrere Beförderungsverträge. Sie dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn sie elektronisch verknüpft sind und wenn die besonderen Beförderungsbedingungen dies vorsehen.

https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:ed6845dc-db2a-46c3-86ae-59a084ad2df9/Internationa...

In der EU-Fahrgastrechteverordnung steht sowas in der Art, dass auch mehrere Farausweise einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen können, wenn sie in einem Buchungsvorgang erworben werden.

Aber auch nicht mehr als können.
Du zielst wahrscheinlich auf die Begriffsbestimmungen ab:

„Durchgangsfahrkarte“ eine oder mehrere Fahrkarten, die einen Beförderungsvertrag für aufeinanderfolgende durch ein oder mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste belegen;

Dort steht weder, dass mehrere Fahrkarten generell einen einzigen Beförderungsvertrag dokumentieren, noch dass mehrere Fahrkarten immer einen einzigen Beförderungsvertrag dokumentieren.
Manchmal geht es halt nicht auf eine Fahrkarte drauf (1. Klasse Zuschläge auf Verbundfahrkarten bspw.). Wenn Du zu einer bereits bestehenden Fahrkarte einen Zuschlag löst, kann man das auch schwer dazudrucken. Der Zuschlag stellt für sich natürlich keinen Beförderungsvertrag dar.

bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung

Knochendochen, Sonntag, 24.10.2021, 00:13 (vor 1599 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Knochendochen, Sonntag, 24.10.2021, 00:16

Ich würde sagen, dass die Rechtslage nicht ganz klar ist. Natürlich hätten die Bahnen gerne, dass mehrere Fahrkarten mehrere Beförderungsverträge darstellen, ist doch klar, daran haben sie ja ein wirtschaftliches Interesse. Und deshalb schreiben sie es auch auf ihre Website und Beföderungsbedingungen.

In einem öffentlichen Beispielschlichtungsverfahren stellt sich die söp jedoch tendenziell auf einen anderen Standpunkt. Zwar sind die Formulierungen dort auch etwas vage, aber es lässt sich schon rauslesen, dass der Jurist, der diese Schlichtungsempfehlung geschrieben hat, natürlich auch unter Berücksichtig der Umstände in dem speziellen Einzelfall, der Meinung ist, dass mehrere Fahrkarten eher einen Beföderungsvertrag darstellen, wenn sie in einem Rutsch gebucht/ausgegeben wurden.

https://soep-online.de/wp-content/uploads/2021/03/Versp%C3%A4tung-bei-Reisekette-intern...

Um das klar festzustellen, bräuchte es ein Gerichtsurteil. Das wollen die Bahnen aber wahrscheinlich nicht, da sie dann festgenagelt wären und nicht mehr die Verordnungen nach ihrem Interesse auslegen könnten.

bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung

sibiminus, Sonntag, 24.10.2021, 12:54 (vor 1599 Tagen) @ Knochendochen

Ich würde sagen, dass die Rechtslage nicht ganz klar ist. Natürlich hätten die Bahnen gerne, dass mehrere Fahrkarten mehrere Beförderungsverträge darstellen, ist doch klar, daran haben sie ja ein wirtschaftliches Interesse. Und deshalb schreiben sie es auch auf ihre Website und Beföderungsbedingungen.

Das ist mindestens unvollständig. Es gibt eine Anordnung vom EBA, auf jedem Vertriebsweg über die geltende Vertragspartnerregelung zu informieren. Deshalb schreibt die Bahn das u. A. auf ihre Webseite, weil Verstöße durch das EBA kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden.

In einem öffentlichen Beispielschlichtungsverfahren stellt sich die söp jedoch tendenziell auf einen anderen Standpunkt. Zwar sind die Formulierungen dort auch etwas vage, aber es lässt sich schon rauslesen, dass der Jurist, der diese Schlichtungsempfehlung geschrieben hat, natürlich auch unter Berücksichtig der Umstände in dem speziellen Einzelfall, der Meinung ist, dass mehrere Fahrkarten eher einen Beföderungsvertrag darstellen, wenn sie in einem Rutsch gebucht/ausgegeben wurden.

Das EBA als Aufsichtsbehörde hat sich anders positioniert* und der Fall ist ja im Detail auch anders gelagert weil ausgelöst durch Falschberatung im Verkaufsgespräch.

* Zitat: "Beachten Sie hierfür bitte die diesbezüglichen Regelungen zum Vertragsschluss in den jeweiligen Beförderungsbedingungen."

bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung

Barzahlung, Samstag, 23.10.2021, 21:16 (vor 1599 Tagen) @ michael_seelze

Man bekommt mehrere Fahrkarten, aber sie wurden bei einem Kaufvorgang erworben :-) .
Zu Fahrgastrechten + "durchgehende Reisekette" bei international-bahn.de siehe auch
Kulanzabkommen zwischen vielen europäischen Eisenbahnen


Kulanz bitte nicht mit Rechten verwechseln.

In seinem Fall keines von beidem.

international-bahn.de mit Zwischenhalt + Aufenthalt möglich!

Saluton, Samstag, 23.10.2021, 18:03 (vor 1599 Tagen) @ Andi M

Moin,

Bei Änderungen auf international-bahn.de ist der VIA-Bahnhof zwar wieder weg,
aber wenn man auf bahn.de eingeloggt ist, verschwindet die Verbindung [...]
wenn Sitzwagen eine andere Zugnummer als Liege- und Schlafwagen haben.

Man bekommt mehrere Fahrkarten, aber sie wurden bei einem Kaufvorgang erworben :-) .

Leider kann man bei Bahn-International keine Restwertgutscheine einlösen :(

Oder gibt es da einen Workaround ohne zum Schalter gehen zu müssen?

international-bahn.de mit Zwischenhalt + Aufenthalt möglich!

Andi M, Samstag, 23.10.2021, 18:41 (vor 1599 Tagen) @ Saluton

Leider kann man bei Bahn-International keine Restwertgutscheine einlösen :(

Oder gibt es da einen Workaround ohne zum Schalter gehen zu müssen?

Ist mir leider nicht bekannt, würde mich auch interessieren.
Genau deshalb habe ich letztendlich doch am Schalter gekauft.
Habe dort einen ausgedruckten Screenshot vorgelegt, so dass exakt klar war, was ich möchte und dass es genau so in einem Vorgang buchbar ist. Es gab übrigens auch am Schalter 2 Fahrkarten und der Preis war derselbe.
Vielleicht sollte man zumindest einen Restbetrag mit Geld bezahlen, damit man eine Quittung hat, dass es ein Buchungsvorgang war?

international-bahn.de mit Zwischenhalt + Aufenthalt möglich!

bahnfahrerofr., Samstag, 23.10.2021, 21:31 (vor 1599 Tagen) @ Andi M

Vielleicht sollte man zumindest einen Restbetrag mit Geld bezahlen, damit man eine Quittung hat, dass es ein Buchungsvorgang war?

Bekommt man da überhaupt eine gesonderte Quittung?? Ich kenne "Zahlungsbelege" vom Automat, wenn per Kreditkarte gezahlt wird.

Dass es aus einem Buchungsvorgang stammt, erkennt man über die gemeinsame Auftragsnummer.

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 10:30 (vor 1598 Tagen) @ Andi M
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 10:34

Hallo,

weil es gerade so halbwegs mit dazu passt, hänge ich es mal mit an den Thread.

Wenn ich also ein Nightjet-Ticket, z.B. Rom-München kaufe, und dazu einen DB-Sparpreis München-Berlin, und kaufe das ganze bei der DB in einem Vorgang (personenbedient oder international-bahn), fällt der Kauf unter das ÖBB/DB-Kulanzabkommen, welches im Falle des Anschlussverlusts die Zugbindung aufhebt und im Falle des nächtlichen "Strandens" (eher bei Verpassen des Nightjets in der Gegenrichtung relevant) ein Hotelzimmer vorsieht. Verspätungsentachädigungen werden jedoch nicht gezahlt, da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen (oder auch nicht, siehe Diskussion oben, soll jetzt aber mal so gegeben sein). Das wurde jetzt hier auch schon öfters mal geschrieben und ist nichts neues.

Aber: seit geraumer Zeit gibt es bei den ÖBB das Angebot "Anschlussticket Nightjet", welches im Anschluss an NJ-Fahrkarten in Deutschland oder bestimmte Strecken in anderen Ländern erhältlich ist. In Deutschland klappt es prinzipiell auf fast allen Strecken mit DB-Tarif. So wie ich es verstehe handelt es sich um ermäßigte Flextickets, mit 4-tägiger Gültigkeit (also wie internationale SCIC-NRT Tickets bei der ÖBB). Die Tickets sind zwar flexibel nutzbar, aber werden fahrplanbasiert verkauft.

Kaufe ich nun also (online bei den ÖBB) zu meinem NJ-Globalpreis Rom-München ein Anschlussticket München-Berlin, handelt es sich dann um einen durchgehenden Beförderungsvertrag im Sinne der Fahrgastrechte? Bei Anschlussverlust in München und Ankunft in Berlin mit +60, müsste dann ja eine Verspätungsentschädigung von 25% aus dem Gesamtpreis gezahlt werden, auch wenn der NJ in München z.B. nur 40 Minuten verspätet ankam.

Hat da jemand Erfahrungsberichte, wie die ÖBB das auslegt?

Kann die DB das Anschlussticket Nightjet eigentlich auch verkaufen?

Viele Grüße

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 25.10.2021, 11:25 (vor 1598 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Kann die DB das Anschlussticket Nightjet eigentlich auch verkaufen?

Nach meiner Kenntnis nur im Reisezentrum Passau Hbf. Zum Rest kann ich nichts sagen.

--
Weg mit dem 4744!

Danke

bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 11:28 (vor 1598 Tagen) @ JeDi

- kein Text -

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

Barzahlung, Montag, 25.10.2021, 12:57 (vor 1598 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

weil es gerade so halbwegs mit dazu passt, hänge ich es mal mit an den Thread.

Wenn ich also ein Nightjet-Ticket, z.B. Rom-München kaufe, und dazu einen DB-Sparpreis München-Berlin, und kaufe das ganze bei der DB in einem Vorgang (personenbedient oder international-bahn), fällt der Kauf unter das ÖBB/DB-Kulanzabkommen

Hier fängt es schon an.
Wer oder was soll dieses Kulanzabkommen sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?

Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen, sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.

Verspätungsentachädigungen werden jedoch nicht gezahlt, da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen (oder auch nicht, siehe Diskussion oben, soll jetzt aber mal so gegeben sein).

Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch "mitverkauft" wurden?

Kaufe ich nun also (online bei den ÖBB) zu meinem NJ-Globalpreis Rom-München ein Anschlussticket München-Berlin, handelt es sich dann um einen durchgehenden Beförderungsvertrag im Sinne der Fahrgastrechte?

Du sprichst von "Rechten".
Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.

Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:
"Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen."

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 25.10.2021, 13:36 (vor 1598 Tagen) @ Barzahlung

Sag mal, bist du Kunde bei der DB oder Beförderungsfall? Deiner Auffassung nach eher letzteres …

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 25.10.2021, 13:38 (vor 1598 Tagen) @ Paladin

Sag mal, bist du Kunde bei der DB oder Beförderungsfall? Deiner Auffassung nach eher letzteres …

Ich bin zumindest beides. Gestern als Kunde sogar 6 Beförderungsfälle. Dass die Begriffe nicht synonym sind, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben.

--
Weg mit dem 4744!

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 25.10.2021, 13:43 (vor 1598 Tagen) @ JeDi

Sag mal, bist du Kunde bei der DB oder Beförderungsfall? Deiner Auffassung nach eher letzteres …


Ich bin zumindest beides. Gestern als Kunde sogar 6 Beförderungsfälle. Dass die Begriffe nicht synonym sind, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben.

Dass wir im Jahr 2021 angekommen sind und die DB (sowie andere EVUs auch) ein Dienstleistungsunternehmen sind, die das Kundenbedürfnis und die Kundenzufriedenheit in den Mittelpunkt stellen sollten, dürfte sich auch inzwischen rumgesprochen haben. In dem Sinn hoffe ich, dass NightJet Kunden mit Schlafwagen Flexpreis, Flex, Flexticket oder whatsoever Zugang zur Premium Lounge erhalten und nicht auf fragwürdigen Formulierungen und Paragraphen rumgeritten wird.

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 25.10.2021, 13:39 (vor 1598 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von JeDi, Montag, 25.10.2021, 13:41

Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin?

Genau das sieht die Fahrgastrechteverordnung vor.

Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.

Dass ich mit einer Fernverkehrsfahrkarte ab 20 Minuten Verspätung einen anderen Zug nutzen kann ist also auch Kulanz? Der Gesetzgeber sieht das nämlich nicht vor - m.E. entsteht aus den Beförderungsbedingungen aber durchaus ein Anspruch darauf.

Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:

"Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen."

Warum sollten sie das sein? Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.

--
Weg mit dem 4744!

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

Barzahlung, Montag, 25.10.2021, 16:52 (vor 1597 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 25.10.2021, 16:56

Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin?


Genau das sieht die Fahrgastrechteverordnung vor.

Die Beförderungsverträge einzeln betrachtet, ja. Im Übergang aber nicht, weil die VO da gar nicht greift.

Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.


Dass ich mit einer Fernverkehrsfahrkarte ab 20 Minuten Verspätung einen anderen Zug nutzen kann ist also auch Kulanz? Der Gesetzgeber sieht das nämlich nicht vor - m.E. entsteht aus den Beförderungsbedingungen aber durchaus ein Anspruch darauf.

20min. Verspätung bei einer gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Verbindung? Ja, da greift das, was in den BB steht, bzw. in der EVO.
Wenn wir aber zwei Beförderungsverträge haben und im Übergang der Anschluss nicht geklappt hat, haben wir es nicht mit einer Verspätung bei einer gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Verbindung zu tun.

Die Weiterreise mit der nächsten Verbindung fällt dann unter Kulanz.

In dem Sinn hoffe ich, dass NightJet Kunden mit Schlafwagen Flexpreis, Flex, Flexticket oder whatsoever Zugang zur Premium Lounge erhalten und nicht auf fragwürdigen Formulierungen und Paragraphen rumgeritten wird.

Das sind ja diejenigen, die sich ständig vermeintliche Rechte einbilden oder einreden (und zwar wider dem was in den Beförderungsbedingungen steht, wider der Auffassung des EBA usw.).
Dies wird ihnen aber einfach nicht zugestanden. Das muss man irgendwann auch mal akzeptieren.

Wenn man ein Produkt erwerben will, einem die Bedingungen aber nicht passen, dann kauft man es halt einfach nicht.

OT: Eine Fahrkarte, mehrere Beförderungsverträge

michael_seelze, Montag, 25.10.2021, 17:06 (vor 1597 Tagen) @ JeDi

Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:

"Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen."

Warum sollten sie das sein? Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.

Das liegt aber an einer Regelung aus den BB PV der DB:

1.3.3 Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend Beförderungsleistungen verschiedener EVU in Anspruch, so kommt mit jedem EVU ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande. Für Er-stattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 werden von den an der Beförderung beteiligten, unter www.bahn.de/fahrgastrechte genannten EVU zugunsten des Reisenden mehrere eigenständige Beförderungsverträge wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt, soweit für die Beförderungsleistung nur eine Fahrkarte ausgegeben worden ist; diese EVU haften insoweit als Gesamtschuldner.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

michael_seelze, Montag, 25.10.2021, 17:56 (vor 1597 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 25.10.2021, 17:56

[...] Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.

Wenn ich die Übersichtstabelle der DB im Zusammenhang mit Nummer 1.3.3 BB PV richtig lese, hast Du seit 01.10.2021 keinen Anspruch mehr darauf, dass Deine in einer Fahrkarte verkörperten Beförderungsverträge mit der DB Fernverkehr AG und der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH zu Deinen Gunsten bei Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 BB PV wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt werden.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 18:54 (vor 1597 Tagen) @ michael_seelze

Wenn ich die Übersichtstabelle der DB im Zusammenhang mit Nummer 1.3.3 BB PV richtig lese, hast Du seit 01.10.2021 keinen Anspruch mehr darauf, dass Deine in einer Fahrkarte verkörperten Beförderungsverträge mit der DB Fernverkehr AG und der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH zu Deinen Gunsten bei Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 BB PV wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt werden.

Ob das wirklich so ist?

Möglicherweise ergibt sich dadurch nur eine andere Zuständigkeit bei der Bearbeitung des Erstattungsantrages.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

sflori, Montag, 25.10.2021, 18:56 (vor 1597 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ob das wirklich so ist?
Möglicherweise ergibt sich dadurch nur eine andere Zuständigkeit bei der Bearbeitung des Erstattungsantrages.

Das hätt ich jetzt auch gedacht.

Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.


Bye. Flo.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

michael_seelze, Montag, 25.10.2021, 19:37 (vor 1597 Tagen) @ sflori

Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet.

Woraus schließt Du letzteres?

Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.

Zumindest kann der Fahrgast dann nicht mehr beanspruchen, dass Abellio und DB Fernverkehr die zwei Beförderungsverträge aus einer Fahrkarte für die Fälle der Nummern 9.1 und 9.2 BB PV wie einen einzigen Beförderungsvertrag behandeln. Mag sein, dass sie es trotzdem weiterhin tun.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

sflori, Montag, 25.10.2021, 21:32 (vor 1597 Tagen) @ michael_seelze

Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet.

Woraus schließt Du letzteres?

Öööh. Ich dachte immer, es gibt laut FGR EINEN Ansprechpartner für eine Fahrkarte, der dann für alle Beförderer erstattet. Hab ich das falsch in Erinnerung? :)


Bye. Flo.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 25.10.2021, 21:39 (vor 1597 Tagen) @ sflori

Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet.

Woraus schließt Du letzteres?


Öööh. Ich dachte immer, es gibt laut FGR EINEN Ansprechpartner für eine Fahrkarte, der dann für alle Beförderer erstattet. Hab ich das falsch in Erinnerung? :)

Im Servivcecenter Fahrgastrechte haben sich einige Beförderer zusammengeschlossen und lassen es gemeinsam bearbeiten.

Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Unternehmen, die das für Ihren Bereich selber erledigen, eben die, die dort nicht aufgeführt sind.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 25.10.2021, 21:10 (vor 1597 Tagen) @ sflori

Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.

Wie kommst du auf einen Zusammenhang mit der Insolvenz? Andere Abellio-Unternehmen nehmen schon länger nicht Teil oder haben noch nie Teilgenommen. Ich tippe eher auf eine Vereinheitlichung im Konzern.

--
Weg mit dem 4744!

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

sflori, Montag, 25.10.2021, 21:28 (vor 1597 Tagen) @ JeDi

Wie kommst du auf einen Zusammenhang mit der Insolvenz? Andere Abellio-Unternehmen nehmen schon länger nicht Teil oder haben noch nie Teilgenommen. Ich tippe eher auf eine Vereinheitlichung im Konzern.

Aufgrund der zeitlichen Abhängigkeit. Das mit der Vereinheitlichung ist natürlich auch eine Idee. Fraglich allerdings, warum man so lange gebraucht hat, um da draufzukommen. ;)


Bye. Flo.

OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG

Barzahlung, Montag, 25.10.2021, 22:33 (vor 1597 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 25.10.2021, 22:36

Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.

Wie kommst du auf einen Zusammenhang mit der Insolvenz? Andere Abellio-Unternehmen nehmen schon länger nicht Teil oder haben noch nie Teilgenommen. Ich tippe eher auf eine Vereinheitlichung im Konzern.

Evtl. ist die Teilnahme am SC FGR vertragliche Vorgabe seitens der NVBW gewesen, die man zuletzt in Zusammenhang mit dem Schutzschirmverfahrens aufgeweicht hat.

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 16:55 (vor 1597 Tagen) @ Barzahlung

Wer oder was soll dieses Kulanzabkommen sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?

Genau wie das ominöse "AJC" gibt es das DB-ÖBB-Kulanzabkommen nicht offiziell aus einer zitierfähigen Quelle zum nachlesen.

Du kannst es jedoch inhaltlich im ICE-Treff finden:

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=521638

Auch in der DB Servicecommunity gibt es entsprechende Hinweise der DB bzw. bestätigte Beiträge von Nutzern, die die Regelungen der Kulanzvereinbarung in Auszügen inhaltlich wiedergeben.

Natürlich stimme ich dir zu, dass solche Abkommen öffentlich einsehbar sein sollten.

Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen

Genau. Die Tickets, z.B. für den Nightjet, sind dann eigentlich ÖBB-Onlinetickets und sind auch offiziell nicht von der DB ausgestellt. Das verhält sich so ähnlich wie wenn du bei Portalen wie Trainline etc. buchst. Habe ich nicht bestritten. Dennoch ist es für den Kunden ein Kaufvorgang.

sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.

Warum? Es steht beteiligten Bahnen frei, im Rahmen eines solchen Kulanzabkommens eine derartige Regelung zu treffen.

da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen

Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch "mitverkauft" wurden?

Hier eine kundenfreundliche Regelung zu schaffen ist aus meiner Sicht in erster Linie Aufgabe der beteiligten Bahnen (also nicht nur der DB). Die bestehenden Abkommen sind ein Anfang und zeigen dass es grundsätzlich möglich ist. Ansonsten kann man natürlich auch der Meinung sein, dass die EU hier eine Regelung treffen muss.

Kaufe ich nun also (online bei den ÖBB) zu meinem NJ-Globalpreis Rom-München ein Anschlussticket München-Berlin, handelt es sich dann um einen durchgehenden Beförderungsvertrag im Sinne der Fahrgastrechte?

Du sprichst von "Rechten".
Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.

Moment mal: In dem Fall ist die ÖBB aber Aussteller beider Tickets. Es handelt sich um eigene Angebote der ÖBB. Dein obiges Argument - Ticketsammlung verschiedener Bahnen - greift hier also schon mal nicht.

Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:
"Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen."

Ich gebe zu, die ÖBB-Bedingungen nicht gelesen zu haben. Vielleicht weiß jemand eine entsprechende Regelung dort?

Gut möglich, dass die Ausstellung nur aus technischen Gründen auf zwei Fahrscheinen erfolgt (zumindest auf die personenbedient ausgegebenen Globalpreise für den NJ scheint mir kein weiterer Platz zu sein, um ein Anschlussticket aufzudrucken).

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

Knochendochen, Montag, 25.10.2021, 17:20 (vor 1597 Tagen) @ Barzahlung

Hallo,

weil es gerade so halbwegs mit dazu passt, hänge ich es mal mit an den Thread.

Wenn ich also ein Nightjet-Ticket, z.B. Rom-München kaufe, und dazu einen DB-Sparpreis München-Berlin, und kaufe das ganze bei der DB in einem Vorgang (personenbedient oder international-bahn), fällt der Kauf unter das ÖBB/DB-Kulanzabkommen


Hier fängt es schon an.
Wer oder was soll dieses Kulanzabkommen sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?

Hier zum Beispiel:

https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-gezwungenermassen-gestuckslten-t...

Zitat der Antwort der DB:

Zur Fahrkartenbuchung auf international-bahn.de gibt es einen FAQ, in diesem heißt es unter "5.13. Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?":

Generell ist jede Bahngesellschaft (Eisenbahnverkehrsunternehmen) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen, ist die nachfolgende Bahngesellschaft einer gebuchten Reiseroute nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten. Ihre Sitzplatzreservierung ist in einem solchen Fall jedoch nicht mehr gültig. Falls Sie aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verspätet an Ihren Zielort angekommen, gelten EU-weit Fahrgastrechte für Kunden im Eisenbahnverkehr.

Grundsätzlich gibt es im internationalen Verkehr Kulanzregelungen zwischen den nachfolgend von mir aufgelisteten Bahnen, welche im Falle eines Anschlussverlustes wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls den Reisenden die Möglichkeit zur kostenfreien Weiterfahrt garantieren, sollten die Reisenden im Besitz von zwei oder mehreren Fahrkarten sein.

Es werden auch Hotel-/Taxigutscheine ausgegeben, sollte eine Weiterfahrt nicht mehr möglich sein.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die genannten Regelungen ausschließlich als Kulanz zur kostenfreien Weiterfahrt im internationalen Verkehr bei Vorhandensein von zwei oder mehreren Fahrkarten gelten. Für die "regulären" Fahrgastrechtsfälle gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.

Hier jetzt noch die Liste der teilnehmenden Eisenbahnen:

BLS – Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (Schweiz)

ČD - České dráhy (Tschechien)

CFL - Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (Luxemburg)

DB – Deutsche Bahn (Deutschland)

DSB – Danske Statsbaner (Dänemark)

EST - Eurostar

NS - Nederlandse Spoorwegen N.V. (Niederlande)

ÖBB - Österreichische Bundesbahn (Österreich)

RDG - Rail Delivery Group (Großbritannien; ehem. ATOC)

RENFE - Red Nacional de los Ferrocarriles Españoles (Spanien)

SBB - Schweizerische Bundesbahnen (Schweiz)

SJ – Statens Järnvägar

YSNCB – Société Nationale des Chemins de fer Belges (Belgien)

SNCF - Société nationale des chemins de fer français (Frankreich)

SŽ - Slovenske železnice (Slowenien)

Trenitalia - (Italien)

ZSSK - Železničná spoločnosť Slovensko, a.s. (Slowakei)

Viele Grüße


Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen, sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.

Verspätungsentachädigungen werden jedoch nicht gezahlt, da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen (oder auch nicht, siehe Diskussion oben, soll jetzt aber mal so gegeben sein).


Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch "mitverkauft" wurden?

Weil die Schlichtungsstelle söp, bei der Juristen tätig sind, das auch infrage stellt. Siehe hier: https://soep-online.de/wp-content/uploads/2021/03/Versp%C3%A4tung-bei-Reisekette-intern...

ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR

bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 18:52 (vor 1597 Tagen) @ Knochendochen

Hallo Knochendochen,

der Vollständigkeit halber möchte ich anmerken, dass es sich bei der von dir zitierten Regelung um das sogenannte "Agreement of Journey Continuation" handelt (AJC).

Im Falle des Nightjet gibt es ein gesondertes Abkommen nur zwischen ÖBB und DB.

Im Gegensatz zum AJC wird hierfür jedoch vorausgesetzt, dass die Tickets in einem Vorgang erworben wurden. Das lese ich in der Antwort der DB zum AJC nicht heraus.

Zudem sichert das ÖBB-DB-Abkommen auch eine Hotelübernachtung zu. Ob das im AJC tatsächlich so enthalten ist, ist mir trotz der zitierten Antwort der DB nicht ganz klar. Bisher war mein Kenntnisstand, dass gemäß AJC nur die Weiterfahrt ermöglicht werden soll, nicht jedoch Hotelübernachtungen/Taxigutscheine. Insoweit wäre das ÖBB-DB-Abkommen "höherwertiger".

Zudem gab es einen Thread in der DB Community, in welchem die DB bestätigte, dass das "normale" AJC für den ÖBB-Nightjet als Sonderverkehr der ÖBB nicht gilt. Das AJC gilt nur für den Tagverkehr der ÖBB. Im Umkehrschluss bedeutet dies, Aufhebung der Zugbindung i.V.m. dem Nightjet nur, wenn beide Tickets in einem Vorgang gekauft. Leider ist der erwähnte Thread seit einiger Zeit nicht mehr zu erreichen.

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