Ablehnung FGR wegen Verspätung (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
ich habe eine Verspätung bei DB Dialog eingereicht und jetzt eine Ablehnung erhalten, weil die Verspätung geringer als 60 Minuten gewesen sein soll.
Es geht um den IC147 am 08.11.2020
Wir haben die Fahrt extra doch nicht angetreten, weil die Verspätung sehr hoch (1-2 Stunden) war. Kann ich jetzt noch irgendwo prüfen wie hoch die Verspätung wirklich war in Wolfsburg?
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ICE-Treff-Tipp-Weltmeister 2014 ;D
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Zumindest bei zugfinder.de sind auch die historischen Daten verzeichnet - dafür bedarf es aber eines Pro-Accounts.
Interessant ist allerdings auch die Frage, ob es alternative Reiseverbindungen gegeben hat. Denn es reicht ja nicht aus, dass der Zug so viel Verspätung hatte - es darf auch keine alternative Möglichkeit gegeben haben, das Fahrziel mit weniger Verspätung zu erreichen.
Gruß, Philipp
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Es gab keine Alternative, die mit einer Verspätung von unter 1 Stunden am Zielort gewesen wäre. Hatte ich auch geprüft.
Ok, ich schaue mir mal den Zugfinder an.
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ICE-Treff-Tipp-Weltmeister 2014 ;D
Mach den 'Johann König': ich eskaliere ... ;-)
Huhu.
Kann ich jetzt noch irgendwo prüfen wie hoch die Verspätung wirklich war in Wolfsburg?
Warum du?
Ab zum SC FGR damit oder im Falle einer Rechtsschutzversicherung direkt zum Anwalt. Sofern du dich im Recht wähnst.
Eskalieren lassen - kurz und bündig und immer freundlich.
So es sich lohnt natürlich. Da ich aber rauslese, dass du den Fahrpreis ersetzt haben möchtest, ist das ja gegeben.
Schöne Grüße von jörg
Mach den 'Johann König': ich eskaliere ... ;-)
Haha,
es könnte ja auch sein, dass es mein Fehler war und ich falsch geguckt habe. Eine Dritte Quelle ist dann auch nicht schlecht :)
Zumindest war es der Grund für das Nichtantreten, dass ich mir sicher war gesehen zu haben, dass die Verspätung mehr als eine Stunde war und wir uns dann ins Auto gesetzt haben :P
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ICE-Treff-Tipp-Weltmeister 2014 ;D
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Interessant ist allerdings auch die Frage, ob es alternative Reiseverbindungen gegeben hat. Denn es reicht ja nicht aus, dass der Zug so viel Verspätung hatte - es darf auch keine alternative Möglichkeit gegeben haben, das Fahrziel mit weniger Verspätung zu erreichen.
Nö, das hängt nicht von alternativen Möglichkeiten ab. Wenn ich in einem Zug sitze und der nur verzögert das Ziel erreicht, ist es nicht mein Job mich um Alternativen zu bemühen.
Mach den 'Johann König': ich eskaliere ... ;-)
Beim Reisezentrum fragen und den ganzen Fahrtverlauf betrachten, ob die Zahlen plausibel sind.
Blaschke hat am 08.11.20 was zum 147 gemeldet
Hallo
Hier seine Meldung. Demnach gabs eine vorzeitige Wende in Bad Bentheim. Wenn das hilft
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Gruß
Uwe
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Es geht um den IC147 am 08.11.2020
Der Zug war an diesem Tag in Deutschland an allen Bahnhöfen mit mehr als +60 unterwegs.
Bye. Flo.
Mach den 'Johann König': ich eskaliere ... ;-)
Ab zum SC FGR damit oder im Falle einer Rechtsschutzversicherung direkt zum Anwalt. Sofern du dich im Recht wähnst.
Eskalieren lassen - kurz und bündig und immer freundlich.
So es sich lohnt natürlich. Da ich aber rauslese, dass du den Fahrpreis ersetzt haben möchtest, ist das ja gegeben.
Bei mir dreht sich das nicht ums "lohnen", sondern um eine zuverlässige Leistung des FV. Ich hatte auch mal einen Fall, bei dem ein ICE ca. 30 Minuten zwischen Harburg und Hamburg Hbf aufgeholt haben sollte, mit der Fahrgastrechtedurchsetzungsstelle des EBA war es dann ganz schnell anders. Anlügen lasse ich mich nicht gerne.
Gibt mehrere Möglichkeiten.
Hi,
hast du einen Facebook oder Twitter-Account?
https://www.facebook.com/DBPersonenverkehr/posts_to_page/
https://twitter.com/DB_Bahn/
Bei Facebook ist die Frage und Antwort öffentlich aber du hast innerhalb 1 Std. deine Antwort.
Auf Twitter auch per Nachrichtenfunktion möglich, du bekommst dort dann eine private Antwort.
Falls du eine Telflat besitzt, ab 1. April folgende Rufnummern incl:
Servicenummer der DB: 030 297 0
Rund um die Uhr Auskünfte über Fahrpreise und Fahrpläne, Informationen über die Serviceleistungen der Deutschen Bahn und zur BahnCard.
Servicecenter Fahrgastrechte: 030 586020920
Informationen zu Fahrpreiserstattungen im Rahmen der EU-Fahrgastrechteverordnung.
Ggf. lässt sich mit einem Anruf auch ohne weiteren Schriftverkehr die Sache regeln.
Wenn du uns aber deine genaue Verbindung sprich Start und Zielbhf. verrätst, hilft dir sicherlich hier auch jemand.
Zug kam aus 2908, planm. Ankunft 16:34
siehe https://www.ice-treff.de/index.php?id=624139
Die Abfahrt Bad Bentheim wäre 15:28
also mind. +70-80 später gestartet
Blaschi als Beweismittel. Auch das noch ... ;-)
Huhu.
Die Angaben dürfen aber gerne verwertet werden.
Immerhin zeigt sich wieder die Relevanz des Forums.
Yeah!
Schöne Grüße von jörg
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Bad Bentheim (HBTH) (+78)
Rheine (HR) (+79)
Osnabrück Hbf (HO) (+78)
Minden(Westf) (HM) (+85)
Wolfsburg Hbf (HWOB) (+88)
Berlin Hbf (BLS) (+79)
Bis Bad Bentheim war er plan
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Einfach nochmal hinschreiben, dass die Entscheidung nicht korrekt ist, signalisieren, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt und mit rechtlichen Konsequenzen drohen, falls der Antrag nicht fristgemäß und korrekt bearbeitet wird. Falls das nicht zieht, kannst du einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle stellen oder ein Beschwerdeformular des EBA ausfüllen. Habe ich schon mehrmals gemacht und bin damit immer zu meinem Recht gekommen. Das nächste mal machst du am besten Screenshots, dann hast du Beweise.
Der Laden arbeitet unsauber oder unterschlägt mit Absicht berechtigte Anträge. Es kommt regelmäßig vor, dass Anträge einfach so verschwinden, "vergessen" werden oder einfach mal so 5 Euro zu wenig überwiesen werden. Deshalb würde ich einmal Widerspruch einreichen und wenn das nicht zieht sofort eine der beiden beschriebenen Wege nutzen. Alles andere führt nur zu endloser Briefkorrespondenz.
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Da arbeiten immer noch Menschen, welch Qualifikationen da vorhanden sein müssen und welch Stundenlohn so bezahlt wird wissen wir alle nicht.
Ab 1. April ist die Rufnummer mit einer Telflat incl, sollte alles telefonisch regelbar sein. Da muss man nicht gleich direkt den dicken Max machen.
Dass das SCFR kein wirklich guten Ruf hat, wissen wir alle.
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Da arbeiten immer noch Menschen, welch Qualifikationen da vorhanden sein müssen und welch Stundenlohn so bezahlt wird wissen wir alle nicht.
Fehler dürfen passieren, aber nicht in dieser Häufigkeit und Art. Wenn die Bahn dort niedrigqualifizierte Leute einsetzt, die nicht in der Lage sind, die Anträge ordnungsgemäß zu bearbeiten, dann ist das ebenfalls kritikwürdig.
Ab 1. April ist die Rufnummer mit einer Telflat incl, sollte alles telefonisch regelbar sein. Da muss man nicht gleich direkt den dicken Max machen.
Und was bringt mir das? Meine Zeit wird mir trotzdem geraubt. Letztens hing ich dort wieder eine halbe Stunde am Telefon, weil ein Antrag scheinbar irgendwo verloren gegangen ist und der Mitarbeiter ihn dann erst nach langer suche finden konnte. Und genau deshalb mache ich da nicht mehr lange rum, sondern leite es gleich weiter.
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Interessant ist allerdings auch die Frage, ob es alternative Reiseverbindungen gegeben hat. Denn es reicht ja nicht aus, dass der Zug so viel Verspätung hatte - es darf auch keine alternative Möglichkeit gegeben haben, das Fahrziel mit weniger Verspätung zu erreichen.
Selbstverständlich reicht das aus.
Zu unterscheiden sind Fahrpreisentschädigung und -erstattung
Interessant ist allerdings auch die Frage, ob es alternative Reiseverbindungen gegeben hat. Denn es reicht ja nicht aus, dass der Zug so viel Verspätung hatte - es darf auch keine alternative Möglichkeit gegeben haben, das Fahrziel mit weniger Verspätung zu erreichen.
Selbstverständlich reicht das aus.
Vielleicht hat der Benutzer PhilippK hier die Regel zu Fahrpreisentschädigungen aus Artikel 17 (4) EG-VO 1371/2007 generalisiert auf Fahrpreiserstattungen angewendet:
Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung,
wenn [...] bei seiner Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger
als 60 Minuten beträgt.
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Vielen Dank.
Es war im Prinzip bei mir das erste Mal, dass es jetzt nicht korrekt war. Ansonsten hat es immer gepasst.
Ich werde am 01.04 einfach mal anrufen und das klären.
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ICE-Treff-Tipp-Weltmeister 2014 ;D
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Meistens klappt es. Ich würde jetzt auch die genannten Eskalationsvorschläge erst einmal sein lassen. Letzthin hat es bei mir auch nicht auf Anhieb geklappt. Ein dreiminütiger Anruf, wo ich einen sehr kompetenten Mitarbeiter in der Leitung hatte, hat es umgehend gelost. Fehler können passieren, ich würde das mit einem freundlichen Gespräch versuchen.
Zu unterscheiden sind Fahrpreisentschädigung und -erstattung
Vielleicht hat der Benutzer PhilippK hier die Regel zu Fahrpreisentschädigungen aus Artikel 17 (4) EG-VO 1371/2007 generalisiert auf Fahrpreiserstattungen angewendet:
interessante Regel, hier vollständig:
(4) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung,
wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung
informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine
Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger als 60 Minuten beträgt.
Also, wenn irgendwo bei der Bahn ein Hinweis auf Baustelle/SEV/fällt-aus steht, die Verbindung aber trotzdem mit Zugbindung fahrplanmäßig verkauft wird, dann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung bei >60 Minuten?
Die 2. Hälfte von (4) ist klar: Ich kann nicht mit einer schnelleren Verbindung fahren, als die >60 Minuten verspätete, und dann Entschädigung haben wollen. Da steht aber nicht, dass ich die schnellere nutzen muss.
Information über Verspätungen vor Fahrkartenkauf
Vielleicht hat der Benutzer PhilippK hier die Regel zu Fahrpreisentschädigungen aus Artikel 17 (4) EG-VO 1371/2007 generalisiert auf Fahrpreiserstattungen angewendet:
interessante Regel, hier vollständig:Also, wenn irgendwo bei der Bahn ein Hinweis auf Baustelle/SEV/fällt-aus steht, die Verbindung aber trotzdem mit Zugbindung fahrplanmäßig verkauft wird, dann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung bei >60 Minuten?
Irgendwo bestimmt nicht. Sowohl beim fahrplanbasierten Kauf einer Fahrkarte über die DB-Website als auch am Automaten gibt es ja Hinweise zur Verbindung, aus denen eine Verspätung hervorgeht, ohne dass die aus dem Fahrplan der Verbindung direkt ersichtlich wäre. Auch der personalbediente Verkauf sollte diese Hinweise an den Fahrgast weitergeben.
Die 2. Hälfte von (4) ist klar: Ich kann nicht mit einer schnelleren Verbindung fahren, als die >60 Minuten verspätete, und dann Entschädigung haben wollen. Da steht aber nicht, dass ich die schnellere nutzen muss.
Nutzen musst Du die nicht, wobei der spätere Zeitpunkt nach Deiner Wahl nach Meinung mancher nicht so spät liegen darf, dass er nach dem Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte liegt.
Information über Verspätungen vor Fahrkartenkauf
Also, wenn irgendwo bei der Bahn ein Hinweis auf Baustelle/SEV/fällt-aus steht, die Verbindung aber trotzdem mit Zugbindung fahrplanmäßig verkauft wird, dann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung bei >60 Minuten?
Irgendwo bestimmt nicht. Sowohl beim fahrplanbasierten Kauf einer Fahrkarte über die DB-Website als auch am Automaten gibt es ja Hinweise zur Verbindung, aus denen eine Verspätung hervorgeht, ohne dass die aus dem Fahrplan der Verbindung direkt ersichtlich wäre. Auch der personalbediente Verkauf sollte diese Hinweise an den Fahrgast weitergeben.
Ich denke da nur an die Fälle, wenn z. B. Baustellen im Sommer angekündigt sind "Einige Züge fallen aus", aber nichts beim Kauf darauf hinweist, das habe ich selber schon erlebt. Bin ich dann schon informiert? Ist aber nur ein theoretisches Problem, in der Praxis gibt es da keine Probleme. Die Baustellen werden im Laufe der Jahre auch immer besser in die Fahrpläne eingepflegt.
Gerade mal was ausprobiert, am 26.6.:
ICE 1674 : Eichenberg - Hamburg Hbf: Information. Der Zug kann ausfallen.
Das ist ein deutlicher Hinweis. Sparpreise werden verkauft.
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Bei mir kommt es öfter vor, dass schlampig gearbeitet wird. Irgendwann kommt man sich dann halt verarscht vor.
Information über Verspätungen vor Fahrkartenkauf
Nein, so ein vager Hinweis reicht natürlich nicht aus. Sonst könnte die Bahn ja einfach bei jedem Zug schreiben, dass sich noch was ändern könnte und sich damit von den Fahrgastrechten entbinden. Da müsste schon was konkretes stehen wie "Zug fährt abweichend 30 Minuten später."
Information über Verspätungen vor Fahrkartenkauf
Ich denke da nur an die Fälle, wenn z. B. Baustellen im Sommer angekündigt sind "Einige Züge fallen aus", aber nichts beim Kauf darauf hinweist, das habe ich selber schon erlebt. Bin ich dann schon informiert? Ist aber nur ein theoretisches Problem, in der Praxis gibt es da keine Probleme. Die Baustellen werden im Laufe der Jahre auch immer besser in die Fahrpläne eingepflegt.
Gerade mal was ausprobiert, am 26.6.:
ICE 1674 : Eichenberg - Hamburg Hbf: Information. Der Zug kann ausfallen.
Das ist ein deutlicher Hinweis. Sparpreise werden verkauft.
Der Hinweis findet sich bei etlichen Zügen. Wie der Benutzer "Knochendochen" schon schrieb, dürfte so ein vages "kann ausfallen" nicht als "über die Verspätung informiert" gelten. Bei "Zug fällt aus" sähe das anders aus. Wer dennoch eine Fahrkarte für diese Verbindung kauft, dürfte keine Verspätungsentschädigung nur aufgrund des Zugausfalls erhalten.
Wobei allein die Tatsache, dass von der DB für Verbindungen, bei denen schon per Hinweis in der Fahrplanauskunft feststeht, dass der Zug nicht vom gewünschten Einstiegsbahnhof verkehren wird, zuggebundene Fahrkarten verkauft werden, keinen guten Eindruck macht.
Information über Verspätungen vor Fahrkartenkauf
Wie der Benutzer "Knochendochen" schon schrieb, dürfte so ein vages "kann ausfallen" nicht als "über die Verspätung informiert" gelten. Bei "Zug fällt aus" sähe das anders aus. Wer dennoch eine Fahrkarte für diese Verbindung kauft, dürfte keine Verspätungsentschädigung nur aufgrund des Zugausfalls erhalten.
Wenn die DB im voraus weiss, dass ein Zug sicher ausfallen wird, soll sie gefälligst keine Fahrkarten mit Zugbindung dafür verkaufen. Wenn sie es doch tut ("Zug kann ausfallen"), dann nur inklusive aller Fahrgastrechte.
Wenn es so einfach wäre, die Fahrgastrechte ausser Kraft setzen, würden clevere Anbieter sonst bei jedem Zug so eine Fussnote setzen.
Grundsatzfrage zur Reiseverbindung
Was für ne Fahrkarte hattest du denn gehabt? Welche genaue Verbindung war das und wann hast du die Fahrkarte gekauft? Das sind erstmal grundsätzliche Fragen, die geklärt werden müssen :-)
Mfg
Die tatsächliche Ankunft ist später doch unerheblich
Interessant wäre ja...
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast vor Fahrtantritt von seiner Reise zurücktreten bzw. die Fahrt unterwegs ab brechen und zu seinem Startbahnhof zurückkehren, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist.
...wenn der Fahrgast nun wirklich begründet erwartet über diese Verspätungsgrenze zu kommen, dies also VOR Antritt der Reise für die Zukunft zu prognostizieren versucht, was dann SPÄTER ein Abgleich mit der tatsächlich gemessenen Minuten genauen Verspätung noch bringen soll. So von wegen "Ätsch, waren doch nur 55 statt 80 Minuten, kriegste nix", nur weil der IC Hannover - Gießen - Darmstadt über die Schnellfahrstrecke Fulda umgeleitet wurde. Ist doch bei Anwendung der oben zitierten Bestimmung unerheblich, was dann später noch umorganisiert oder sonst noch passiert ist. Die Entscheidung soll der Reisende viel früher treffen. Wenn da noch Gießen und +80 drin standen, dann interessiert Fulda danach doch nicht mehr. Kann der Reisende doch nicht ahnen.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Information über Ausfall vor Fahrkartenkauf✓- keine Fahrprei
Wie der Benutzer "Knochendochen" schon schrieb, dürfte so ein vages "kann ausfallen" nicht als "über die Verspätung informiert" gelten. Bei "Zug fällt aus" sähe das anders aus. Wer dennoch eine Fahrkarte für diese Verbindung kauft, dürfte keine Verspätungsentschädigung nur aufgrund des Zugausfalls erhalten.
Wenn die DB im voraus weiss, dass ein Zug sicher ausfallen wird, soll sie gefälligst keine Fahrkarten mit Zugbindung dafür verkaufen. Wenn sie es doch tut ("Zug kann ausfallen"), dann nur inklusive aller Fahrgastrechte.
Wenn es so einfach wäre, die Fahrgastrechte ausser Kraft setzen, würden clevere Anbieter sonst bei jedem Zug so eine Fussnote setzen.
Das ist wünschenswert. Mit "Zug fällt aus" als Info vor dem Kauf der Fahrkarte kann aber meiner Meinung nach das Eisenbahnunternehmen verhindern, dass es eine Fahrpreisentschädigung oder Erstattung allein aufgrund dieses Ausfalls zahlen muss. Die anderen Fahrgastrechte blieben unberührt.
+87' in WOB angekommen
- kein Text -
Die tatsächliche Ankunft ist später doch unerheblich
Interessant wäre ja...
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast vor Fahrtantritt von seiner Reise zurücktreten bzw. die Fahrt unterwegs ab brechen und zu seinem Startbahnhof zurückkehren, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist.
...wenn der Fahrgast nun wirklich begründet erwartet über diese Verspätungsgrenze zu kommen, dies also VOR Antritt der Reise für die Zukunft zu prognostizieren versucht, was dann SPÄTER ein Abgleich mit der tatsächlich gemessenen Minuten genauen Verspätung noch bringen soll. So von wegen "Ätsch, waren doch nur 55 statt 80 Minuten, kriegste nix", nur weil der IC Hannover - Gießen - Darmstadt über die Schnellfahrstrecke Fulda umgeleitet wurde. Ist doch bei Anwendung der oben zitierten Bestimmung unerheblich, was dann später noch umorganisiert oder sonst noch passiert ist. Die Entscheidung soll der Reisende viel früher treffen. Wenn da noch Gießen und +80 drin standen, dann interessiert Fulda danach doch nicht mehr. Kann der Reisende doch nicht ahnen.
Doof nur das genau zu der Zeit vom IC ein ICE extra gehalten hat und das schon Stunden vorher fest stand und man sogar 10min früher in Berlin angekommen ist :-)
Die tatsächliche Ankunft ist später doch unerheblich
Wo hat der ICE zusätzlich gehalten? In Rheine?
--
Weg mit dem 4744!
Mal überlegen ...
Huhu.
Doof nur das genau zu der Zeit vom IC ein ICE extra gehalten hat und das schon Stunden vorher fest stand und man sogar 10min früher in Berlin angekommen ist :-)
Nutzt dem Fahrgast aus Bad Bentheim, Rheine, Osnabrück, Bünde und Minden jetzt genau was?
Wenn man den Ursprungsbeitrag richtig deutet, ist Wolfsburg wohl DAS ZIEL gewesen. Und nicht der Start! Da geht dein Beitrag mitsamt der Ankunftszeit in Berlin wieder mal ins Leere.
Schöne Grüße von jörg
Die tatsächliche Ankunft ist später doch unerheblich
Wo hat der ICE zusätzlich gehalten? In Rheine?
Es stand doch, daß er in Wolfsburg zugestiegen ist oder?
Mal überlegen ...
Huhu.
Doof nur das genau zu der Zeit vom IC ein ICE extra gehalten hat und das schon Stunden vorher fest stand und man sogar 10min früher in Berlin angekommen ist :-)
Nutzt dem Fahrgast aus Bad Bentheim, Rheine, Osnabrück, Bünde und Minden jetzt genau was?Wenn man den Ursprungsbeitrag richtig deutet, ist Wolfsburg wohl DAS ZIEL gewesen. Und nicht der Start! Da geht dein Beitrag mitsamt der Ankunftszeit in Berlin wieder mal ins Leere.
Schöne Grüße von jörg
Es steht eben nur Wolfsburg drin...Schön das du nun genau weißt, das er woanders einsteigen wollte...Statt genaue Infos zu bekommen spekulieren alle um den heißen Brei rum...wobei ja keiner überhaupt Infos richtig hat:-) Aber klar das die DB erstmal wieder Schuld ist..
Bei dir ist se ja eh immer inkompetent....kennt man ja nicht anders...
Geplanter Einstiegs- und Zielort sind hier nicht bekannt
Wo hat der ICE zusätzlich gehalten? In Rheine?
Es stand doch, daß er in Wolfsburg zugestiegen ist oder?
Wie Du in Deinem anderen Beitrag festgestellt hast, wissen wir das nicht. Es wurde
nur nach der Verspätung des ICE in Wolfsburg gefragt.
Der Fehler liegt bei der DB - ist nun mal so dokumentiert
Moin
der Fehler liegt doch eindeutig bei der DB. Der 147 hatte über 80min Verspätung in Wolfsburg. Das haben wir doch hier dokumentiert.
Es muss ja ein Problem dagewesen sein, dass auf die DB zurückzuführen ist, wenn es vom 144 eine vorzeitige Wende in Bad Bentheim gab.
Du wälzt ja gern die Fehler auf die Kunden ab. Das kenn wir ja nicht anders. Leider.
--
Gruß
Uwe
FGR: Mit Zusatzhalten rechnen?
Interessant wäre ja...
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast vor Fahrtantritt von seiner Reise zurücktreten bzw. die Fahrt unterwegs ab brechen und zu seinem Startbahnhof zurückkehren, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist.
...wenn der Fahrgast nun wirklich begründet erwartet über diese Verspätungsgrenze zu kommen, dies also VOR Antritt der Reise für die Zukunft zu prognostizieren versucht, was dann SPÄTER ein Abgleich mit der tatsächlich gemessenen Minuten genauen Verspätung noch bringen soll. [...]
Doof nur das genau zu der Zeit vom IC ein ICE extra gehalten hat und das schon Stunden vorher fest stand und man sogar 10min früher in Berlin angekommen ist :-)
Mal etwas allgemeiner:
Muss der Reisende damit rechnen, dass
- ein anderer Zug einen (außerplanmäßigen) Zusatzhalt einlegt
(- ein Ersatzzug verkehrt)
(- ein Zug durch eine Umleitung oder Nutzung von Fahrzeitreserven seine Verspätung reduziert)?
Ich meine: Nein.
Er kann also vernünftigerweise davon ausgehen, dass eine für seinen Einstiegsort oder Umsteigeort angegebene bzw. prognostizierte Verspätung im weiteren Fahrtverlauf nicht geringer wird und mit dieser Information erwarten, dass er am Zielort mit einer bestimmten -ggf. für die Inanspruchnahme von Fahrgastrechten relevanten - Verspätung eintreffen wird.
Nebenbei: Verspätung ist per EG-VO 1371/2007, Artikel 3, Punkt 12 definiert als
Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten
Ankunft".
Mit Änderung des veröffentlichten Fahrplans nach dem Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs kann das Eisenbahnunternehmen nicht dafür sorgen, dass keine Verspätung im Sinne der Fahrgastrechte vorliegt.
Mal überlegen ...
Huhu.
Statt genaue Infos zu bekommen spekulieren alle um den heißen Brei rum...wobei ja keiner überhaupt Infos richtig hat:-)
Du ja auch nicht.
Deine unausgesprochene Unterstellung ist aber, dass der Beitragsbaumeröffner von Wolfsburg fahren wollte, was mit dem ersatzhaltenden ICE sicher möglich war. Wissen tust du es aber auch nicht.
Aber klar das die DB erstmal wieder Schuld ist..
Wer sonst?
Der Zug hatte ausschließlich deswegen Verspätung, weil man den Park des 147 ab Bad Bentheim wieder zurückschickte in die Niederlande und in Bad Bentheim nicht rechtzeitig ein Ersatzpark war. Bzw es einen niederlandetauglichen Ersatzpark für den 144 gab. Das ist einzig und allein Verschulden der DB. Punkt.
Kurzum: DB FV hätte ganz simpel einfach nur pünktlich fahren zu brauchen - und den ganzen Beitragsbaum gäbe es gar nicht. Dazu aber war der Verein aber mal wieder wegen der allgegenwärtigen Mangelwirtschaft nicht in der Lage. Wer soll da sonst schuld dran sein? Trump? Merkel? Putin? Gott?
Bei dir ist se ja eh immer inkompetent....kennt man ja nicht anders...
Sie beweist es ja auch regelmäßig. Die Wahrheit ist halt unschön. Aber deswegen ändert sie sich nicht.
Schöne Grüße von jörg
Der Fehler liegt bei der DB - ist nun mal so dokumentiert
Moin
der Fehler liegt doch eindeutig bei der DB. Der 147 hatte über 80min Verspätung in Wolfsburg. Das haben wir doch hier dokumentiert.
Es muss ja ein Problem dagewesen sein, dass auf die DB zurückzuführen ist, wenn es vom 144 eine vorzeitige Wende in Bad Bentheim gab.
Du wälzt ja gern die Fehler auf die Kunden ab. Das kenn wir ja nicht anders. Leider.
Ich wälze garnix ab....Nur es weiß keiner überhaupt von wo nach wo die Reise überhaupt ging :-) Ist halt ein kleiner Unterschied..Und über die Verspätung habe ich nie was dagegen gesagt:-)
Mal überlegen ...
Huhu.
Statt genaue Infos zu bekommen spekulieren alle um den heißen Brei rum...wobei ja keiner überhaupt Infos richtig hat:-)
Du ja auch nicht.Deine unausgesprochene Unterstellung ist aber, dass der Beitragsbaumeröffner von Wolfsburg fahren wollte, was mit dem ersatzhaltenden ICE sicher möglich war. Wissen tust du es aber auch nicht.
Aber klar das die DB erstmal wieder Schuld ist..
Wer sonst?Der Zug hatte ausschließlich deswegen Verspätung, weil man den Park des 147 ab Bad Bentheim wieder zurückschickte in die Niederlande und in Bad Bentheim nicht rechtzeitig ein Ersatzpark war. Bzw es einen niederlandetauglichen Ersatzpark für den 144 gab. Das ist einzig und allein Verschulden der DB. Punkt.
Kurzum: DB FV hätte ganz simpel einfach nur pünktlich fahren zu brauchen - und den ganzen Beitragsbaum gäbe es gar nicht. Dazu aber war der Verein aber mal wieder wegen der allgegenwärtigen Mangelwirtschaft nicht in der Lage. Wer soll da sonst schuld dran sein? Trump? Merkel? Putin? Gott?
Bei dir ist se ja eh immer inkompetent....kennt man ja nicht anders...
Sie beweist es ja auch regelmäßig. Die Wahrheit ist halt unschön. Aber deswegen ändert sie sich nicht.
Schöne Grüße von jörg
Warum arbeitest du denn noch für den Verein? Keine Ahnung was se dir immer in die Coke tun...Ich nirgends wem was unterstellt, sondern nur gesagt, daß der ICE ersatzweise auch gehalten hat. Sogar ab Minden/Hannover/Wolfsburg wäre man eher gewesen am Ziel:-)
Was anderes habe ich nicht behauptet, sondern eher nach der korrekten Verbindung gefragt.
Exkurs
Huhu.
Statt genaue Infos zu bekommen spekulieren alle um den heißen Brei rum...wobei ja keiner überhaupt Infos richtig hat:-)
Du ja auch nicht.Deine unausgesprochene Unterstellung ist aber, dass der Beitragsbaumeröffner von Wolfsburg fahren wollte, was mit dem ersatzhaltenden ICE sicher möglich war. Wissen tust du es aber auch nicht.
Aber klar das die DB erstmal wieder Schuld ist..
Wer sonst?Der Zug hatte ausschließlich deswegen Verspätung, weil man den Park des 147 ab Bad Bentheim wieder zurückschickte in die Niederlande und in Bad Bentheim nicht rechtzeitig ein Ersatzpark war. Bzw es einen niederlandetauglichen Ersatzpark für den 144 gab. Das ist einzig und allein Verschulden der DB. Punkt.
Kurzum: DB FV hätte ganz simpel einfach nur pünktlich fahren zu brauchen - und den ganzen Beitragsbaum gäbe es gar nicht. Dazu aber war der Verein aber mal wieder wegen der allgegenwärtigen Mangelwirtschaft nicht in der Lage. Wer soll da sonst schuld dran sein? Trump? Merkel? Putin? Gott?
Bei dir ist se ja eh immer inkompetent....kennt man ja nicht anders...
Sie beweist es ja auch regelmäßig. Die Wahrheit ist halt unschön. Aber deswegen ändert sie sich nicht.
Schöne Grüße von jörg
Warum arbeitest du denn noch für den Verein? Keine Ahnung was se dir immer in die Coke tun...Ich nirgends wem was unterstellt, sondern nur gesagt, daß der ICE ersatzweise auch gehalten hat. Sogar ab Minden/Hannover/Wolfsburg wäre man eher gewesen am Ziel:-)Was anderes habe ich nicht behauptet, sondern eher nach der korrekten Verbindung gefragt.
Blaschke (ohne ihn hier groß zu verteidigen) arbeitet doch im Auftrag seines Arbeitgebers und der nimmt die Aufträge der DB entgegen. Also arbeitet er indirekt für die DB. Und wenn müsste er bei seinem Arbeitgeber kündigen, der für seinen Lohn verantwortlich ist.
Zum anderen darf man auch das eigene Unternehmen kritisieren. Nennt sich Unternehmenskultur. Ich arbeite auch in einem großen Dienstleistungsunternehmen und kritisiere auch recht deutlich, wenn bei uns im - oder in anderen - Fachbereich(en) was schief läuft, dass den Kunden unnötig verärgert. Schmeckt auch nicht jedem, dient aber dem ausgerufenem Ziel der Geschäftsführung.
Loyalität zum Unternehmen und das Beistehen ist auch eine Grundvoraussetzung für ein starkes Auftreten nach Außen. Aber du übertreibst es regelmäßig und schiebst dem Kunden die Schuld - wider besseren Wissens - in die Schuhe und verteidigst die DB bis aufs Blut. Das mag zwar für dich in Ordnung sein, aber nach außen ist das mehr als verheerend, weil es überhaupt nicht die Situationen widerspiegelt, die Kunden erleben und berichten.
Klar erfragst du Daten, wie wir alle. Aber im Endeffekt schiebst du die Schuld (Verweis auf einen zusätzlich haltenden ICE) von der DB weit weg und machst den Kunden zum Dummen.
--
Gruß
Uwe
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Interessant ist allerdings auch die Frage, ob es alternative Reiseverbindungen gegeben hat. Denn es reicht ja nicht aus, dass der Zug so viel Verspätung hatte - es darf auch keine alternative Möglichkeit gegeben haben, das Fahrziel mit weniger Verspätung zu erreichen.
Nö, das hängt nicht von alternativen Möglichkeiten ab. Wenn ich in einem Zug sitze und der nur verzögert das Ziel erreicht, ist es nicht mein Job mich um Alternativen zu bemühen.
Dann sitzt du aber im Zug - im Ausgangspost ist zu lesen, dass genau das nicht der Fall war.
Gruß, Philipp
Immer schön langsam und der Reihe nach.
Huhu.
Warum arbeitest du denn noch für den Verein?
Ich arbeite nicht für DB FV. Habe ich auch noch nie.
Und ich arbeite auch nicht für DB Regio, nicht für die Eurobahn, nicht für Abellio und auch für sonst kein Bahnunternehmen.
Ich arbeite selbständig im Auftrag einer Verkehrsconsulting-Firma, die eben im Bereich Verkehrswesen Daten erhebt und auswertet. Da ich das als sinnvoll und notwendig erachte und als einen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung des ÖPNV, kann ich die Tätigkeit mit meinem Gewissen vereinbaren.
Ganz bewußt möchte ich bei keinem Bahnunternehmen als abhängig Beschäftigter tätig sein. So bewahre ich mir eine gewisse Freiheit und Unabhängigkeit. Zumal die Zählerei nicht meine einzige Tätigkeit ist.
Meine regelmäßigen Äußerungen sind manchen zwar ein Dorn im Auge und es gab auch schon Ärger deswegen. Aber eher höre ich mit der Tätigkeit auf, als dass ich mich in meiner Meinungsfreiheit einschränken lasse. Da die öffentliche Relevanz meines Gesabbels aber nun deutlichst geringer ist (wen interessiert und wer nimmt ernst, was Blaschi schreibt) als die Qualität meiner Erhebungsdaten, hat man bislang auf einen Rauswurf verzichtet. Was sich aber mit jedem neuen Beitrag von mir wieder ändern kann ... Aber dann dreht sich die Welt auch weiter. Dann würde ich für Fahrkarten eben wieder bezahlen. Und sie kreativ gestalten und damit regelmäßig bei dir mitfahren! Das wäre dann was für's Fernsehen.
Dienstag 11.40h "keksi und Blaschi" - heute live aus dem IC 2441.
Schöne Grüße von jörg
Information über Ausfall vor Fahrkartenkauf✓- keine Fahrprei
Wie der Benutzer "Knochendochen" schon schrieb, dürfte so ein vages "kann ausfallen" nicht als "über die Verspätung informiert" gelten. Bei "Zug fällt aus" sähe das anders aus. Wer dennoch eine Fahrkarte für diese Verbindung kauft, dürfte keine Verspätungsentschädigung nur aufgrund des Zugausfalls erhalten.
Wenn die DB im voraus weiss, dass ein Zug sicher ausfallen wird, soll sie gefälligst keine Fahrkarten mit Zugbindung dafür verkaufen. Wenn sie es doch tut ("Zug kann ausfallen"), dann nur inklusive aller Fahrgastrechte.
Wenn es so einfach wäre, die Fahrgastrechte ausser Kraft setzen, würden clevere Anbieter sonst bei jedem Zug so eine Fussnote setzen.
Das ist wünschenswert. Mit "Zug fällt aus" als Info vor dem Kauf der Fahrkarte kann aber meiner Meinung nach das Eisenbahnunternehmen verhindern, dass es eine Fahrpreisentschädigung oder Erstattung allein aufgrund dieses Ausfalls zahlen muss. Die anderen Fahrgastrechte blieben unberührt.
Eine Platzreservierung oder eine Zugbindung für einen Zug der ausfällt, darf nicht buchbar sein. Falls doch: Betrugsanzeige gegen DB Fernverkehr. Der Verkauf einer Dienstleistung oder Ware, wo es klar ist zum Zeitpunkt des Verkaufs, dass es die Ware oder Dienstleistung nicht gibt ist ja wohl in Deutschland immer noch Betrug, oder?
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Da arbeiten immer noch Menschen, welch Qualifikationen da vorhanden sein müssen und welch Stundenlohn so bezahlt wird wissen wir alle nicht.
Fehler dürfen passieren, aber nicht in dieser Häufigkeit und Art. Wenn die Bahn dort niedrigqualifizierte Leute einsetzt, die nicht in der Lage sind, die Anträge ordnungsgemäß zu bearbeiten, dann ist das ebenfalls kritikwürdig.
Ab 1. April ist die Rufnummer mit einer Telflat incl, sollte alles telefonisch regelbar sein. Da muss man nicht gleich direkt den dicken Max machen.
Und was bringt mir das? Meine Zeit wird mir trotzdem geraubt. Letztens hing ich dort wieder eine halbe Stunde am Telefon, weil ein Antrag scheinbar irgendwo verloren gegangen ist und der Mitarbeiter ihn dann erst nach langer suche finden konnte. Und genau deshalb mache ich da nicht mehr lange rum, sondern leite es gleich weiter.
Wxterner Dienstleister? Falls ja, wird der ggf. nach Anzahl der Fälle bezahlt. Also bringen Reklamationen zweimal Geld!!!
Die tatsächliche Ankunft ist später doch unerheblich
Wo hat der ICE zusätzlich gehalten? In Rheine?
Es stand doch, daß er in Wolfsburg zugestiegen ist oder?
Ich ging davon aus, dass der OP dort hin wollte - da er von Alternativlosigkeit schrieb, ging ich von Start in Rheine, Osnabrück oder Bentheim aus.
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Weg mit dem 4744!
Mal überlegen ...
Warum arbeitest du denn noch für den Verein? Keine Ahnung was se dir immer in die Coke tun...Ich nirgends wem was unterstellt, sondern nur gesagt, daß der ICE ersatzweise auch gehalten hat. Sogar ab Minden/Hannover/Wolfsburg wäre man eher gewesen am Ziel:-)
Minden-Hannover wäre man etwas später gewesen, als mit dem IC - das reicht ggf. schon für einen Anschlussverlust. Und in LS hat der ICE m.W. nicht zusätzlich gehalten, das wäre sogar ab Wolfsburg ein potenzielles Ziel, zu dem der Zusatzhaltende ICE nix bringt. (Ob eine Fahrt mit Abellio verspätungsmindernd gewesen wäre, hab ich zugegebenermaßen aber nichT geprüft...)
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Weg mit dem 4744!
Information über Ausfall vor Fahrkartenkauf✓- keine Fahrprei
Eine Platzreservierung oder eine Zugbindung für einen Zug der ausfällt, darf nicht buchbar sein. Falls doch: Betrugsanzeige gegen DB Fernverkehr. Der Verkauf einer Dienstleistung oder Ware, wo es klar ist zum Zeitpunkt des Verkaufs, dass es die Ware oder Dienstleistung nicht gibt ist ja wohl in Deutschland immer noch Betrug, oder?
Genau, und damit kann man nur noch 2 Wochen vorher eine Fahrkarte kaufen, warum soll man das auch 6 Monate vorher machen.
Früher wurden dann extra Züge eingesetzt wenn es voll wird, macht man heute nicht mehr, deswegen muss man auch nicht so früh buchen.
Die günstigen Sparpreise gibt es dann immer nur die erste Stunde, und wann buchungsbeginn ist, wird nicht bekannt gegeben.
Genau deswegen geht so was in Frankreich nicht.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
FGR: Pflicht zur Nutzung Alternativverbindung?
Besteht bzgl. der Gewährung von Fahrgastrechten die Pflicht zur Nutzung einer Alternativverbindung?
Beispielsweise die Strecke Köln - Berlin.
Wenn der geplante durchgehende ICE beispielsweise ausfällt und statt dessen eine Verbindung mit Umstiegen genutzt werden könnte.
Die umsteigefreie Verbindung wurde ja aufgrund persönlicher Gründe (Gepäck, Gebrechlichkeit, Bequemlichkeit, ...) gewählt.
Von daher wäre die Alternative nicht gleichwertig.
Oder wenn ich auf der Reise über Wuppertal fehran muss, weil mir dort noch wer was zum Zug bringt, was ich am Ziel benötige? Diese Streche aber umleitungsbedingt entfällt?
Ähh ... was ?
Mit Änderung des veröffentlichten Fahrplans nach dem Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs kann das Eisenbahnunternehmen nicht dafür sorgen, dass keine Verspätung im Sinne der Fahrgastrechte vorliegt.
Diesen Satz musst Du mir bitte noch mal erläutern. ;-)
OT: Fahrplanänderungen nach Fahrkartenkauf
Mit Änderung des veröffentlichten Fahrplans nach dem Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs kann das Eisenbahnunternehmen nicht dafür sorgen, dass keine Verspätung im Sinne der Fahrgastrechte vorliegt.
Diesen Satz musst Du mir bitte noch mal erläutern. ;-)
Gern. Ein Fahrgast kauft eine Fahrkarte für eine Verbindung, die auf einer Fahrplanauskunft zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs basiert. Nun wird der Fahrplan geändert, sodass der Fahrgast den Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag bspw. 60 Minuten später erreicht, als in der Fahrplanauskunft vom Tag des Fahrkartenkaufs angegeben war.
Da die Verspätung in der EG-VO 1371/2007 als "Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft definiert ist, läge nun keine Verspätung mehr vor, da ja der jetzt veröffentlichte Fahrplan die neue Ankunftszeit bereits beinhaltet. Das wäre absurd.
Daher gehe ich davon aus, dass immer der veröffentlichte Fahrplan zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrags gilt, um Verspätungen im Sinne der Fahrgastrechte zu bestimmen.
Ja, okay, DANKE, macht Sinn !
- kein Text -
FGR: Pflicht zur Nutzung Alternativverbindung?
Besteht bzgl. der Gewährung von Fahrgastrechten die Pflicht zur Nutzung einer Alternativverbindung?
Beispielsweise die Strecke Köln - Berlin.
Wenn der geplante durchgehende ICE beispielsweise ausfällt und statt dessen eine Verbindung mit Umstiegen genutzt werden könnte.
Die umsteigefreie Verbindung wurde ja aufgrund persönlicher Gründe (Gepäck, Gebrechlichkeit, Bequemlichkeit, ...) gewählt.
Von daher wäre die Alternative nicht gleichwertig.Oder wenn ich auf der Reise über Wuppertal fehran muss, weil mir dort noch wer was zum Zug bringt, was ich am Ziel benötige? Diese Streche aber umleitungsbedingt entfällt?
Die Problematik wurde hier im Forum schon angesprochen, ohne aber jeweils zu einem eindeutigen Ergebnis zu gelangen:
Ich verweise mal auf einen alten Beitragsbaum:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=390068
Hier wurde mal die Sache mit den Via-Halten angesprochen.
Auch hier schon mal andiskutiert.
Folgender Beitragsbaum auch nicht uninteressant in diesem Zusammenhang.
Ablehnung FGR wegen Verspätung
Was meinst du? Ich kann dir nicht folgen.
FGR: Pflicht zur Nutzung Alternativverbindung?
Danke für die Nennung der Beiträge.
Die hatte ich nicht im Blick.
Information über Ausfall vor Fahrkartenkauf✓- keine Fahrprei
Eine Platzreservierung oder eine Zugbindung für einen Zug der ausfällt, darf nicht buchbar sein.
Ich freue mich jedesmal, wenn eine Fahrkarte mit Zugbindung kostenfrei zum Flexpreis hochgestuft wird.