Wegevorschrift bei Flexpreis = Raumbegrenzung (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Donnerstag, 25.03.2021, 19:32 (vor 1938 Tagen) @ lenasblau

Hallo,

eigentlich ist das recht simpel:

Die Wegevorschrift bei einem Flexpreis definiert die sogenannte Raumbegrenzung, je länger die Strecke ist, desto größer ist die Raumbegrenzung. Nimm als Beispiel einen Flexpreis Mannheim - Berlin, da sieht die Raumbegrenzung in aller Regel Frankfurt am Main - Göttingen - Hannover - Wolfsburg und Fulda - Erfurt - Leipzig - Lutherstadt Wittenberg vor. Innerhalb dieses Raumes darfst du jede verkehrsübliche Verbindung in Fahrtrichtung auf dein Ziel nehmen, sofern du die entsprechende Zugkategorie gelöst hast. Ob du nun meinst ab Fulda über Bebra - Cornberg - Eichenberg - Nordhausen - Blankenheim - Magdeburg - Potsdam fahren zu wollen, oder doch lieber mit Umstieg in Hannover hbf ist dir selber überlassen.

Wenn du einen nicht verkehrsüblichen Umweg fahren willst, so es keine Kreuz- oder Querfahrten oder Stichfahrten sind, was tariflich nicht zuläsig ist, kannst du dir immer im Zug ohne Bordzuschlag eine Umwegfahrkarte dazu kaufen. Wenn du den Maximalpreis erreicht hast, oder bei anderen tariflichen Spezialfällen kann die Umwegfahrkarte "0€" kosten.


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