Umweg bei Wegevorschrift (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Donnerstag, 25.03.2021, 18:38 (vor 1118 Tagen) @ lenasblau
bearbeitet von ICE920, Donnerstag, 25.03.2021, 18:41

Nein, da gibt es zu Umwegen keine offizielle Regelung. Was buchbar ist, ist fahrbar. Wenn du dein Ticket in der Hand hast, hast du eine Wegevorschrift, die dir die erlaubten Wege nennt. Welche Wegevorschrift bei einer Verbindung rauskommt, weißt du erst nach der Buchung. Bei gleichwertigen Wegen kann es durchaus sein, dass bei Buchung von Weg 1 du sowohl 1 und 2 fahren kannst, bei Buchung von Weg 2 kannst du nur 2 fahren. Alles schon erlebt.

Das Thema fällt aber grundsätzlich unter "lieber keine schlafenden Hunde" wecken, denn die Tendenz der letzten 10 Jahre zeigt, dass die erlaubten Umwege immer enger gefasst werden, sodass teilweise sinnvolle Verbindungen nicht mehr buchbar werden. Solltest du eine schöne und absurde aber buchbare Verbindung finden: Einfach buchen, fahren und schweigen....

(Zu den gleichgestellten Bahnhöfen einfach kurz googlen, da gibt es eine PDF zu allen Gleichstellungen)


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