Fahrgastrechte - Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Samstag, 20.03.2021, 13:01 (vor 1819 Tagen) @ ant6n
bearbeitet von michael_seelze, Samstag, 20.03.2021, 13:02

Das ist aus den EU Farhgastrechten.

EG-VO 1371/2007, Artikel 16.

Die spätere Fahrt zu gleichen Beförderungsbedingungen meinen nicht irgendeine Ticket-Kategorie wie Flexpreis oder Sparpreis, sondern die Bedingungen der Beförderung: das heißt 1. Klasse bleibt 1. Klasse, 2. Klasse bleibt 2. Klasse, ICE bleibt ICE. Regio bleibt Regio.

Genau die Bedeutung dieser "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist unklar.
Wenn ICE ICE und Nahverkehr Nahverkehr bliebe, könnte man argumentieren, dass im *NV*-Teil der Wegevorschrift einer Fahrkarte der Produktklassen ICE oder IC/EC auch im Falle der zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten am Zielort lt. Beförderungsvertrag nur Züge der Produktklasse C genutzt werden dürften.

(Übrigens, die EBA und Bahn-Beförderungsbedingungen unterscheiden sich zum Teil, Übergang in ICE ist möglich).

Was sind die EBA-Beförderungsbedingungen? Sind die im Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz festgelegten Ausnahmen für Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs u.a. Fahrgäste mit Fahrausweisen, die ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gelten, gemeint?
Was ist mit "Übergang in ICE ist möglich" gemeint?


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