Fahrgastrechte - Frau zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug (Fahrkarten und Angebote)

Knochendochen, Mittwoch, 17.03.2021, 21:47 (vor 1822 Tagen) @ patrik

In der Fahrgastrechteverordnung steht nur Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt. Die DB legt das so aus, dass die Weiterfahrt, sofern möglich und zumutbar, im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte stattfinden muss, d.h. beim Sparpreis bis 10 Uhr des Folgetages. Ob diese Auslegung korrekt ist, ist fraglich. Ich würde es nicht darauf anlegen. Eventuell schreibt man dir aber am Service Point oder im Reisezentrum die Fahrkarte für den gewünschten Tag gültig. Ansonsten erstatten lassen und neu kaufen.


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