Spekulationen als Antwortversuch (Allgemeines Forum)

Proeter, Sonntag, 07.02.2021, 21:27 (vor 1144 Tagen) @ Southwest Chief
bearbeitet von Proeter, Sonntag, 07.02.2021, 21:31

Hallo Southwest Chief,

danke für diesen Beitrag - unaufgeregt und sachlich. Auch ich hoffe, dass der ein oder andere Experte sich dadurch auch zu einer Antwort ermutigt fühlt.

Ich war heute vormittag in Krefeld Hbf. Es lief nichts mehr. Die Lautsprecher verkündeten, dass nichts mehr fährt.

Auch ich wollte heute von Krefeld nach Düsseldorf fahren und habe die Betriebslage beobachtet. Daher schreibe ich mal, was ich vermute. Freue mich, wenn das noch von entsprechender Expertise ergänzt wird.

WIE kann es sein, dass nicht einmal der RE7 pünktlich fährt, obwohl ab Leverkusen und Dormagen kein Schnee mehr lag?
Der RE10 hätte ohne Probleme zwischen Krefeld und Düsseldorf pendeln können, Schnee lag dort nur wenig.
Wieso ist die U76 den ganzen Tag über pünktlich, die Bahn jedoch gar nicht in der Lage, mit einem Zug zu fahren?

Zunächst einmal müssen wir festhalten, dass nach zugänglichen Quellen die Strecken Krefeld-Neuss und Kleve-Düsseldorf nicht durch DB Netz gesperrt waren.

Ich habe nur einen einzigen, plausibel scheinenden Erklärungsansatz. Sowohl die betreffenden EVUs als auch die Rheinbahn schulden ihre Leistung dem Besteller. Erbringen sie sie nicht, sind Pönalen zzgl. ggf. Zahlungen für Mobilitätsgarantie und FGR fällig.
Die Mobilitätsgarantie wurde ja gleich schon einmal kassiert für ganz NRW wodurch ein Teil (vermutlich ein kleiner) der möglichen Kosten für Nichterbringung wegfällt. Gesetzliche FGR dürfte mit VRR-Tickets kaum jemand geltend machen. Bleiben also die verkehrsvertraglichen Pönalen. Pönalen werden aber gewöhnlich (ich kenne den Vertrag nicht im Detail) dann nicht erhoben, wenn höhere Gewalt vorliegt. RE10 und RE7 könnten höhere Gewalt geltend machen, weil ein (kleiner) Teil ihres Linienweges in einem stärker betroffenen Gebiet lag. Das Bediengebiet der Rheinbahn (hier mit der U76) war aber nicht von höherer Gewalt, sondern allenfalls von einer Winterwetterlage betroffen, wie sie im langjährigen Mittel mehrere Tage pro Jahr vorkommt. Somit müsste die Rheinbahn wohl Pönalen zahlen, wenn sie ihren Betrieb präservativ einstellt, die NWB und National Express eher nicht, da sie sich zusätzlich zur höheren Gewalt in weiter nördlichen Linienabschnitten noch auf Umlauf-Schwierigkeiten berufen könnten.

Nebenbemerkung
Ich war mal an einem öffentlichen Vergabeverfahren beteiligt und dort war "höhere Gewalt" beim Wetter folgendermaßen definiert: "Temperaturen, Niederschlagsmengen oder Windgeschwindigkeiten, die von den Extremwerten der letzten 20 Jahre erheblich abweichen."


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