Bleibt die Frage (Aktueller Betrieb)

Hansjörg, Dienstag, 12.01.2021, 14:40 (vor 1194 Tagen) @ Ost-Lok-Fan

Hallo

warum du denkst, einen Zug im touristischen Verkehr nicht nutzen zu dürfen? So lange das kein Sonderzug mit speziellem Ticket ist (Sonderverkehre), brauchst du doch keine Erlaubnis zum Nutzen der Züge, wenn du den Fahrpreis entrichtet hast. Was soll da rechtlich bindend sein? Der Gedankengang würde mich mal interessieren.

Es ging mir um der Verdacht der EInstellung des Zuges aufgrund der Bezeichnung "Touristischer Zug" und ob es da eine Anweisung an die Bahn gibt dies zu tun. Gerade unter der Berücksichtigung das er auch als DB Regio RE fährt.


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