Jein (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Freitag, 09.10.2020, 11:00 (vor 1287 Tagen) @ VT642
bearbeitet von ICETreffErfurt, Freitag, 09.10.2020, 11:03

Theoretisch also rein formal geht das schon. Das Problem ist, dass du hier nicht mit dem Verfall einer Teilstrecke argumentieren kannst, da du ja die Fahrt im Abbringer zeitlich vor Gültigkeit deiner Zugbindung (im zubringenden FV-Zug) beginnst. Ein Kundenbetreuer in Diskussionslaune könnte dir das zum Vorwurf machen und die Mitnahme verweigern. Weil theoretisch könntest du die Fahrkarte ja zweimal (an aufeinanderfolgenden Tagen) für die gleiche Einzelfahrt im NV benutzen.


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