[!] zu Corona-Kulanz Gruppentickets: Reservierungspflicht! (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Freitag, 18.09.2020, 17:50 (vor 1308 Tagen) @ sibiminus

Wird die Gruppenreservierung denn trotzdem benötigt, damit das alte Gruppenticket zum gültigen Fahrschein wird?


Gemäß BB ist der "Sparpreis Gruppe" nur erhältlich, wenn eine Reservierung verfügbar ist. Es ist jedoch nirgends festgelegt, dass er ausschließlich gültig ist, wenn eine Reservierung vorhanden ist.


Halt mal. In den Beförderungsbedingungen steht aber auch dass die Zugbindung gilt. Für das flexible Reisen gilt die Kulanzregelung der DB.

Einer Nutzung ohne Reservierung steht daher nichts im Wege.


Und die sagt zu Gruppenreisen: „Sie können mit Ihrer Gruppenfahrkarte für den Fernverkehr an einem anderen beliebigen Tag bis zum 31. Oktober 2020 reisen. Voraussetzung: Sie haben Ihr Ticket bis zum 13.03.2020 gekauft. Dafür müssen Sie einfach vor Reiseantritt eine neue kostenfreie Reservierung buchen.“ (Hervorhebung von mir)

Richtig, darauf bezog sich ja meine Frage. Bei allen anderen Fahrscheinen (Sparpreis etc.) bis 5 Personen kann einfach irgendwann fahren. Beim Gruppenfahrschein soll man sich zuvor eine neue Reservierung holen - verständlich, denn größere Gruppen wollen ja gern zusammensitzen. Wenn aber der Gruppenfahrschein durch weniger als 6 Personen genutzt, warum sollte dann (rein logisch) eine neue Gruppenreservierung beschafft werden, die unnötig viele Plätze im Zug belegt?


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