Es gibt keinen 'Hauptfahrer' (Fahrkarten und Angebote)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 23.07.2020, 20:18 (vor 2063 Tagen) @ gnampf

Hey.

Man kann einfach mal die Beförderungsbedingungen lesen. Von einem 'Hauptfahrer' steht da nix. Ist doch auch alles ganz einfach: alle bei einer Kontrolle Angetroffenen müssen auf der Fahrkarte namentlich erwähnt sein.

https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/angebotsberatung/regio/laender-tickets/pdfs/2...


3. Fahrkarten

Ein Bayern-Ticket kann genutzt werden von:

3.1.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen (...)

3.1.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.


Das Bayern-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. (...)

Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1.1 sind vorzunehmen

- bei Bayern-Tickets aus Fahrkartenautomaten: für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,

-bei Bayern-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck:

o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte,

- bei Bayern-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden:

o für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der
Fahrkarte und
o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte,

- bei Bayern-Tickets, die im Zug erworben wurden:

o für alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte,

- bei Bayern-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden:

o für alle reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte.

Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Schöne Grüße von jörg


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