Grenzbetriebsvereinbarungen (Reiseberichte)

ffz, Dienstag, 21.07.2020, 22:17 (vor 2068 Tagen) @ ICETreffErfurt

Hallo,

dass Fahrzeuge aus Österreich und der Schweiz einfach so bis zum ersten Bahnhof in Deutschland fahren dürfen ist in der Pauschalität falsch!

Es gibt für jede Grenzstrecke eine Grenzbetriebsvereinabrung https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kunden/nutzungsbedingungen/regelwerke/betrieblic... wer will kann sich unter dem Link jede einzelne zu Gemüte führen. Da ist genau festgelegt, wer bis wo hin mit welcher Zulassung fahren darf.

Die 415er dürfen zwar nach Salzburg Hbf, aber nur bis Passau und auch nur zwischen Lindau Hbf und Lindau-Reutin pendeln, nach lindau Hbf müssten sie aktuell mangels Oberleitung geschleppt werden.

Auch für Österreich ist wegen der anderen PZB-Funktion (500Hz Magnete sind in Österreich unbekannt) und anderer Störströme separate Zulassungen erforderlich. So ist die DB AG übrigens zur Baureihe 182 gekommen. Die Baureihe 152 hat keine Zulassung für Österreich bekommen, also hat DB Cargo damals bei Siemens die letzten 25 152er in Tauri umbestellt, die ja eine Österreich Zulassung hatten.

Das Problem der Länderzulassung wird auch ETCS nicht lösen, da trotzdem die Störströme, verschiedene Gleisfreimeldetechniken und die Achslasten, sowie die zulässige Querbeschelunigung Zulassungsrelevan im jeweiligen Land bleiben.


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