Baseler Verbiundungsbahn bis Basel SBB (Reiseberichte)

ffz, Dienstag, 21.07.2020, 21:56 (vor 2076 Tagen) @ ICE16

Hallo,

die Baseler Verbindungsbahn zwischen Basel Bad Bf und Basel SBB darf nur mit einer Schweiz Zulassung befahren werden, ggf ohne Schweizer Zugsicherung dann waird im Zulassungsregister das "CH*" eingetragen, *=gemäß besonderer Vereinbarung. Für ein befahren der Baseler Verbindungsbahn muss das Fahrzeug beim BAV eingetragen und eingeschränkt zugelassen werden, zusätzlich braucht der Tf eine Zusatzausbildung für die Verbindungsbahn.

Sonst wird in der jeweiligen Grenzbetriebsvereinbarung der Grenzbahnhof vereinbart und wie dort gefahren wird, mit welcher Zulassung und was die Betriebssprache ist.


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