! FGR bei Nichtantritt im internationalen Verkehr (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Mittwoch, 01.07.2020, 23:45 (vor 2084 Tagen) @ woschfan
bearbeitet von sflori, Mittwoch, 01.07.2020, 23:47

Das ist in Artikel 16 der Fahrgastrechte-Verordnung geregelt.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast Recht auf Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen,zu denen er entrichtet wurde, für den Teil der nicht durchgeführt wurde.

Da hat das Servicecenter wohl einen Fehler gemacht. Es wäre nicht das erste Mal. ;)

Hinweis: Meiner Erfahrung nach genügt ein Telefonanruf mit der Bitte um Prüfung. Man muss keinen Brief schreiben.


Bye. Flo.


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