Sonderfall Wuppertal-Ronsdorf (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Mittwoch, 01.07.2020, 20:18 (vor 2081 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Bahngenießer, Mittwoch, 01.07.2020, 20:18

Ich habe gerade nochmal das aktuelle Verzeichnis der tariflichen Gleichstellungen durchgeschaut.

Tarifliche Gleichstellung:
Hiernach sind (mit Ausnahme Wuppertal-Ronsdorf) alle Wuppertaler Bahnhöfe ab 51 km (Entfernung zum Bahnhof Wuppertal Hbf) tariflich gleichgestellt zum Bahnhof Wuppertal Hbf. Die Fahrkarten tragen den Aufdruck Wuppertal.
Die frühere Regelung, dass bei Fahrkarten ab 101 km (jedoch nicht bei Zeitkarten) auch Wuppertal-Ronsdorf zur tariflichen Gleichstellung gehört, wurde anscheinend inzwischen aufgegeben.

City-Regelung:
Die City-Regelung gilt (je nach Fahrkartenart) bei Entfernungen ab 101 km. Aufgeführt sind alle Wuppertaler Bahnhöfe, einschließlich Wuppertal-Ronsdorf.
Merkwürdig ist allerdings, dass die City-Funktion grundsätzlich in den VRR-Tarifgebieten 65 (Wuppertal West) und 66 (Wuppertal Ost) anerkannt wird. Hierzu gehören auch die Bahnhöfe Schwelm West und Wülfrath-Aprath, sowie vielleicht ab Dezember 2020 auch der neu in Betrieb zu nehmende Bahnhof Hahnenfurt-Düssel (S28). Dennoch werden diese Bahnhöfe im Verzeichnis der Gleichstellungen nicht unter CITY aufgeführt.


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