Tja ... (Aktueller Betrieb)

Garfield_1905, Montag, 15.06.2020, 22:43 (vor 2319 Tagen) @ ICE2020

Es ist völlig ok, wenn mal etwas nicht funktioniert, alle Zeitungen vergriffen sind, oder der Kellner für den APS kurzfristig erkrankte. Aber generell sollte das Unternehmen die Leistungen erbringen, die es bewirbt. Jeder Kunde hat das Recht dieses einzufordern und sich nicht verarschen zu lassen.


Es ist unfassbar, wie die Bahn hier Kunden "verarscht", nur weil sie einige Standardtexte der Coronasituation noch nicht angepasst hat. Aufgrund der Tragweite dieses Geschehens empfehle ich, die Sache mit allen juristischen Mitteln anzugehen und zivil-, straf und wettbewerbsrechtlich dagegen vorzugehen, wenn es Not tut bis zum BGH! Auch jeder Zugchef, der nicht umgehend Zeitungen zur Verfügung stellr, macht sich mitschuldig und sollte in Haftung genommen werden!

... das wäre auf jeden Fall eine Idee, über die man nachdenken sollte. Fragt sich nur, wer ist zuständig ? Landes- oder Bundespolizei ? Vielleicht sogar der Verfassungsschutz von wg. Geheimnisverrat ? Wenn die schon mit der AfD nicht fertig werden, hätten sie hier ein dankbares Tätigkeitsfeld, da der 'Schuldige' quasi auf dem Silbertablett serviert wird.

PS. Und was heißt hier beim Zugchef 'Haftung' ? Man streiche bitte die Silbe 'ung' ... :-)


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