Entfall der Geschäftsgrundlage bei Reisewarnung des AA (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Freitag, 12.06.2020, 17:12 (vor 2227 Tagen) @ Alter Köpenicker

Der Zug könnte ja trotzdem fahren, nur er darf nicht mit fahren.

Dann ist doch die Geschäftsgrundlage (Fahrt mit diesem Zug) entfallen.

Nein. Um Einreisebestimmungen haben sich Reisende selbst zu kümmern.

Normalerweise schon. Ändern sich jene Einreisebestimmungen jedoch von beiden Vertragspartnern unverschuldet über Nacht, zum Beispiel aufgrund des Ausbruchs einer Pandemie, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Siehe §313 BGB.

ja.

Bei Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nach Buchung der Reise hat der Kunde sehr gute Karten bei Stornierung sämtliche Kosten erstattet zu bekommen.
Das wurde so ja auch thematisiert als vor einigen Wochen die weltweite Reisewarnung ausgesprochen wurde.


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