Entfall der Geschäftsgrundlage (Fahrkarten und Angebote)

Alter Köpenicker, BSPF, Freitag, 12.06.2020, 05:32 (vor 2103 Tagen) @ Mike65

Leider schwebt das Damoklesschwert einer erneuten Verschärfung der Einreisebestimmungen über
der Reise. Was ist, wenn behördliche Regelungen die Reise verbieten? Gibt es dann ein Rückgaberecht für die Tickets oder bin ich auf Kulanz angewiesen? Die von der Bahn angebotene Spezialpreis-Versicherung ist leider auch keine Hilfe, denn sie schließt hoheitliche Maßnahmen explizit aus.

Wenn die Grenzen wieder dicht gemacht werden und Dein gebuchter Zug gar nicht fahren kann, entfällt die Geschäftsgrundlage und Du kannst von der Fahrt gegen Erstattung des Fahrpreises zurücktreten - Versicherung hin, Stornierbarkeit des Tickets her.

Wie ist die Regelung im Moment für Europa-Superspartickets, die vor der Corona-Krise gekauft wurden? Die Züge fahren zwar wieder, können aber ohne triftigen Reisegrund noch nicht genutzt werden. Die Kulanzregelung ist laut Bahn im Mai ausgelaufen.

Die entsprechenden Fahrkarten sind flexibel bis 31. Oktober gültig, Reservierungen müssen aber angepaßt werden. Fahrkarten nach Frankreich gelten allerdings nur bis 30. Juni, was auch immer die SNCF sich dabei gedacht haben möge.
Wer von dieser Kulanzreglung keinen Gebrauch machen möchte, kann die Fahrkarten auch wieder umtauschen, was mir leider auch nicht erspart bleiben wird, da die RENFE erst frühestens ab 1. Juli von Hendaye fahren wird, pünktlich zum Ende der Gültigkeit der SNCF-Fahrkarten.


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