Entfall der Geschäftsgrundlage (Fahrkarten und Angebote)

Alter Köpenicker, BSPF, Freitag, 12.06.2020, 10:58 (vor 1406 Tagen) @ JeDi

Der Zug könnte ja trotzdem fahren, nur er darf nicht mit fahren.


Dann ist doch die Geschäftsgrundlage (Fahrt mit diesem Zug) entfallen.


Nein. Um Einreisebestimmungen haben sich Reisende selbst zu kümmern.

Normalerweise schon. Ändern sich jene Einreisebestimmungen jedoch von beiden Vertragspartnern unverschuldet über Nacht, zum Beispiel aufgrund des Ausbruchs einer Pandemie, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Siehe §313 BGB.


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