Wirklich! (Fahrkarten und Angebote)

oska, Montag, 01.06.2020, 12:59 (vor 2115 Tagen) @ ffz

Auch im Rahmen der Fahrgastrechte wäre übrigens ein Sparpreis mit Zugbindung zwischen München Hbf und München Ost nicht bei der S-Bahn gültig, da die S-Bahn durch den Tunnel zu fahren pflegt mit Halten am Marienplatz und Isartor, während der IC/EC über München-Heimeranplatz zu fahren pflegt, was eindeutig nicht die gleiche Strecke ist und somit eine Verletzung der Streckenbindung. Dass da in aller Regel kein Prüfer ein 60€ Ticket schreiben wird, weil ihm sonst ein Artikel in der Springer-Presse und der Münchner Abendzeitung sicher ist, ändert wenig an der offizillen Rechtslage.

Kannst Du einen Verweis zur "offizielle Rechtslage" nennen oder diese zitieren?

Das Gesetz sagt: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Wenn ich vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fahren möchte und ein IC(E)-Ticket besitze, dann gehe ich davon aus, dass ich auch niedrigere Produktklassen benutzen darf, sofern in den Zügen DB-Tickets gültig sind. Mit einer Privatbahn FlixFlaxFlux dürfte ich z.B. nicht fahren.

Das sagen im übrigen auch die Fahrgastrechte der DB:

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie: bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen


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