Kindermitnahme DB-Tarif vs. NRW-Tarif (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 07.04.2010, 00:14 (vor 5743 Tagen) @ cyberle

Weil der Wunsch des Kunden NIEMALS in Frage gestellt werden darf. Das Gilt übrigens für alle Dienstleister!!

Das verstehe ich nicht: der Reisewunsch war eine Rückfahrkarte nach DO für morgen, ob da nun "NRW-Tarif" oder IC/EC Fahrkarte draufsteht dürfte der Frau wohl ziemlich gleich gewesen sein, danach wurde nicht gefragt.

Wenn der Rsnd kommt und sagt ich will 2. Klasse fahren dann bietet man ihm auch nicht an 1. zu fahren weil es da vielleicht einen Sparpreis gibt. Ist nun mal so

Tatsächlich nicht? Irgendwo las ich neulich einen Hinweis für Mitarbeiter im RZ, wie ein Kundengespräch ablaufen soll. Ein Bestandteil dieses Gesprächs soll sein: "Oh, ich sehe gerade, ich habe da auch noch ein günstiges Angebot in der 1. Klasse für Sie!"

Asoo auch im NRW Tarif fahren Kinder bei Oma,Opa und Eltern kostenlos mit. Bedenke es war eine DB Agentur die auch noch wissen müssen wie lange ein Brötchen backen muss. Die können nicht alles wissen.

Tun sie das? Mir ist, als wäre das nicht der Fall, jedenfalls sollen die Kinder normal zahlen, wenn man entsprechende Verbindungen abfragt. Mein Eindruck war vielmehr, dass die DB Agentur gar nicht daran interessiert war, billige Fahrkarten zu verkaufen, das mindert die Provision bei gleichem Arbeitsaufwand. Für die Kunden ist das natürlich nicht optimal.

Allerdings: da die so provisiongierig sind verkaufen sie mir auch die irrwitzigsten Fahrkarten. Neulich war ich im Reisezentrum und wollte eine Fahrkarte haben, die zwar technisch erstellbar ist, jedoch grob dem Tarif widerspricht (Umwege, Aufenthalt etc.). Die Mitarbeiterin las im VKL nach und meinte, so eine FK würde sie mir nicht verkaufen. Daraufhin ging ich zur Agentur und 5 Minuten später hielt ich das gewünschte Stück in den Händen. :-)

Preisfrage: wie kann es sein, dass die RZ-Mitarbeiterin sich über den Wunsch des Rsd, also meinen Wunsch, hinweggesetzt hat? Wenn der Wunsch des Rsd. doch nicht in Frage gestellt werden darf...?

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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