SCFGR nicht zuständig wenn reserv. Wagen in falscher Klasse? (Fahrkarten und Angebote)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 27.04.2020, 11:49 (vor 2156 Tagen) @ Hansjörg

Das ändert nichts am Entschädigungsanspruch durch entgangenem Komfortverlust.

Na wenn es ein "entgangener Komfortverlust" war, dann war ja alles bestens. ;D

Im Ernst: Komfortverlust wäre 2.Klasse statt 1. reisen zu können oder getrennt sitzen müssen statt laut Reservierung zusammen. Wenn man aber nur einen Wagen weiter gegangen ist und dort direkt Platz gefunden hat ist eigentlich alles okay. Leider fehlt diese Info.

Da würde ich ganz generell die Kirche sowas von im Dorf lassen. So pedantisch könnte ich mich gar nicht verhalten, da würde ich eine 5,989756987 auch mal gerade sein lassen. Zumal die Fern-Zubs auch viele Dinge augenzwinkernd durchwinken, wo es echt am Kunden liegt.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797


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