Entschädigung abschaffen (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Sonntag, 26.04.2020, 22:54 (vor 2147 Tagen) @ ktmb

Genau genommen ist das kein Entschädigungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Erstattung wegen Nichtleistung. Möchtest du den abgeschafft wissen, solltest du dich an den Gesetzgeber wenden um § 323 BGB streichen zu lassen.


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