Teil 12: Jura und die Areuse (Reiseberichte)

Twindexx, St. Gallen (CH), Sonntag, 12.04.2020, 18:11 (vor 2179 Tagen) @ Math5D
bearbeitet von Twindexx, Sonntag, 12.04.2020, 18:13

Hoi,

Über Bern? Das wäre ja ein ganz guter Umweg. Oder über Yverdon? Die Strecke würde dann ja ordentlich voll werden, denn die IC51 sollen ja auch verlängert werden.

Nein, nicht über Bern.

Heute fährt der RE Bern - Neuchâtel - La Chaux-de-Fonds. Dieser wird ab Dezember 2020 in den Fernverkehr als Linie IR 66 integriert, wird aber weiterhin von der BLS betrieben. Die BLS wird im Frühjahr 2021 die bestehenden EW III-Kompositionen auf neue Flirt 4 RABe 528 umstellen.

Sobald dann im Horizont 2035 die Neubaustrecke in Betrieb geht, wird der IR 66 in Neuchâtel gebrochen und eine neue IR-Linie Le Locle - La Chaux-de-Fonds - Neuchâtel - Yverdon-les-Bains - Lausanne wird eingerichtet. Ob Bern-Neuchâtel dann wieder zum Regionalverkehr kommt oder nicht, wird man dann sehen. Sicher wird aber der Schnellzug Bern-Neuchâtel zum Halbstundentakt verdichtet, daher auch der Doppelspurausbau Rosshäusern-Gümmenen mit dem neuen Rosshäuserntunnel und der Sanierung des Saane-Viadukts. Da laufen aber noch die Planungen zum künftigen Angebot 2035.

Wieder zurück zum Angebotsschritt 2025: Die IC 51 in der bestehenden Lage werden weiterhin nur Basel-Biel verkehren. Mit der Doppelspur Duggingen-Grellingen im Laufental wird der IC 51 ab 2025 zum Halbstundentakt verdichtet (und dabei die S3 Laufen-Delémont und den RE Delémont-Biel ersetzen). Dieser IC 51 aus dem 30er-Knoten in Basel SBB wird dann zwischen Biel und Lausanne den bestehenden IC 5 ersetzen; jener IC 5 im 30er-Knoten Zürich HB wird zwischen Zürich HB und Biel dann als Anschlusszug zum IC 51 Basel SBB - Lausanne als IR 55 mit IR-Dosto RABe 511 verkehren.
Als IC 5 selbst wird es dann ab 2025 nur noch stündlich die Linie Genève-Aéroport - Lausanne (Spitzkehre) - Biel - Zürich - St. Gallen - Rorschach geben. Im Angebot 2035 wird das dann wieder ändern, da wird es dann am Jurasüdfuss einen dritten Schnellzug pro Stunde geben und Doppelstockzüge werden eingeführt.

So oder so sehr schade, dass die Spitzkehre abgeschafft wird, wenn auch aus betrieblicher Sicht verständlich.

Die betriebliche Sicht ist das eine, in nur 15 Minuten zwischen den beiden grössten Städten im Kanton ist praktisch konkurrenzlos. Mit dem Auto braucht man im besten Fall ohne Stau 20 Minuten. Das wird natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf den Modalsplit haben. Man rechnet deshalb schon damit, hier zu gewissen Zeiten im 15min-Takt zu fahren.

Auch sehr schade. Zumal es für Behinderte ja auch nicht immer einfach ist, in Busse einzusteigen - selbst wenn die Niederflur sind, braucht es fast immer ausklappbare Rampen, deren Gebrauch sicher zu Verspätungen führt. Da sind moderne Bahnfahrzeuge schon besser geeignet (aber gut, die beiden aktuellen Triebwagen natürlich komplett ungeeignet).

Die ausklappbaren Rampen sind mittlerweile recht schnell ein- und ausgeklappt, sodass sich die Zeitverzögerungen im Rahmen halten. Ansonsten schreibt das Gesetz übrigens auch erhöhte Bordsteinkanten für Bushaltestellen vor. Dort braucht es dann auch nicht unbedingt immer die ausklappbare Rampe. Bushaltestellen sind aber Sache der Gemeinde und diese haben das schweizweit ziemlich verpennt, dass sie da etwas tun müssen. Einige Gemeinden wollen sich auch auf die Verhältnismässigkeitsklausel im Gesetz berufen, wobei das ab 2024 juristische Auseinandersetzungen erzeugen dürfte.

Im Bereich Bahnen ist da seit Jahren das BAV dahinter, sodass es hier eher vorangeht. Dabei hat das BAV die Auffassung, dass alles, was technisch machbar ist ohne Bahnstrecken neu verlegen zu müssen, auch verhältnismässig ist. Bei Tramhaltestellen geraten sich da das BAV und die Gemeinden auch gerne in die Haare, weil da das BAV dann mit weitergehenden Anforderungen kommt, als die Gemeinde es für verhältnismässig erachtet. So will das BAV in St. Gallen an der Haltestelle Spisertor 32 cm hohe Perronkanten für die Züge der Appenzeller Bahnen mitten im Strassenraum, die Stadt St. Gallen hält das für Blödsinn. Am Schluss sind bei Bahnen und Trams aber das BAV die Bewilligungsbehörde und nicht die Gemeinden, weshalb die Gemeinden dann nach erteilter Baubewilligung nur dagegen beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen klagen könnten.

Das habe ich, und deshalb bin ich auch das Stück zum Col des Roches nicht gefahren.

Bis Dezember 2015 gab es da zu manchen Zeiten auch noch elektrische SBB-Domino bis Le Locle-Col-des-Roches runter, die dann seit dem neuen Fahrplankonzept Neuchâtel - La Chaux-de-Fonds nicht mehr angeboten werden. Das waren Montag bis Freitag ein Zugspaar am Morgen, eins am späteren Nachmittag und eins am Abend, also drei HVZ-Zugspaare.
In jenen Jahren hat man die Fahrleitungsanlage auch mal noch komplett erneuert, genutzt wird diese im Moment gar nicht. Letztes Jahr hatte es Montag bis Freitag noch einen täglichen Güterzug am Vormittag, der fiel dieses Jahr aber auch weg. Jedenfalls baut die Fahrleitung erstmal auch keiner ab, solange die Idee mit der Elektrifikation bis Morteau noch umhergeistert.

Allen hier auch schöne Ostern!

Merci, gleichfalls!

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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