ein EVU hört deswegen nicht auf zu existieren... (Allgemeines Forum)

ffz, Donnerstag, 20.02.2020, 20:30 (vor 1525 Tagen) @ Alibizugpaar

Hallo,

erstens hört ein EVU wegen einer verlorenen Ausschreibung nicht auf zu existieren, wenn man an einer Stelle eine Ausschreibung verliert, dann gewinnt man eventuell an anderer Stelle.
Zweitens müssen die EVU aufhören nur an sich zu denken. Wenn nicht alle EVU anfangen massiv in die EiB L/T Ausbildung zu investieren und dort auch bereit sind über den eigenen Bedarf aus zu bilden, wird der Bahnverkehr vor allem im Nahverkehr in wenigen Jahren zusammen brechen. Der Bedarf lässt sich mit Leihpersonal und Quereinsteigern nicht decken, vor allem nicht nachhaltig.
Aber auch der Gesetzgeber kann hier etwas tun, in GB ist es zB gesetzlich geregelt, dass das Personal zu den gleichen Bedingungen wie beim alten Betreiber weiter zu beschäftigen ist. Das Personal wechselt also nur die Uniform, bekommt einen neuen Chef und ggf eine neue Personalabteilung, von den Kollegen und dem Lohn und den Arbeitszeiten her ändert sich Nichts.


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