Irrglaube (Fahrkarten und Angebote)

Bremer, Bremen, Mittwoch, 08.01.2020, 12:58 (vor 2262 Tagen) @ GUM

hat ja den Beförderungsvertrag zu den alten Bedingungen geschlossen.

Die Änderung gilt aber meiner Meinung nach nicht korrekt auch rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge.

Die Lounge ist kein Bestandteil des Beförderungsvertrags! Das ist ein häufiger Irrglaube von Reisenden. Die Lounge ist nur ein kostenfreier Zusatz, auf den kein Anspruch besteht und wo die Zugangsregelungen so geändert werden können wie die Bahn es will.

Für die kurze Strecke München->Salzburg bedeutet dies, dass es gar kein attraktives, loungefähiges Angebot mehr gibt.

An Bahnhöfen mit Lounge gibt es genügend gastronomische Einrichtungen, die man ohne Lounge-Zugang besuchen kann. Bezahlt man eben mehr, so erhält man Zutritt zur Lounge -- und im Gegenzug dazu auch kostenlose Getränke, etc. Hier muss man sie eben selbst bezahlen.

nachbessern

Die Lounges werden erst einmal alle bis ca. 2022 renoviert. Dadurch werden sie sogar verkleinert. Deswegen wird es auch nicht möglich sein, die Lounges dem gleichzeitig wachsenden Fahrgastaufkommen anzupassen. Folglich werden einfach die Zugangsregeln strenger. Geht nicht anders. Gibt keinen weiteren Platz im Bahnhof und Mieten sind teuer.


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